Planen  
Themenliste A-Z Zuständigkeit A-Z Pressemeldungen Kalender

 

Archiv: Planwerk Innenstadt

Planungsrecht

Im Rahmen einer planungsrechtlichen Machbarkeitstudie sind von der Forschungsgruppe Stadt + Dorf / Prof. Dr. Rudolf Schäfer u.a. folgende wichtige Fragen untersucht worden:

 

Wie können die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Planwerks gesichert werden?


Um die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Planwerks zu sichern, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
aufzaehlung Qualifizierung des Planwerks als informelle Planung mit Richtlinienfunktion für die Bebauungsplanung und für Baugenehmigungsverfahren - dies ist mit dem Senatsbeschluss vom 18.5.1999 bereits geschehen.
aufzaehlung Entwicklung von Vergaberichtlinien für landeseigene Grundstücke unter Berücksichtigung der vorgesehenen Eigentümergruppen;
aufzaehlung Aufstellung von Bebauungsplänen oder Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Abschluss von städtebaulichen Verträgen;
aufzaehlung ggf. Anpassung der Planungsziele im Hinblick auf laufende Planungs- und Baugenehmigungsverfahren.
 

Wer soll die Zielsetzungen des Planwerks umsetzen?


Bestimmte Bereiche des Planwerks können wegen ihrer Größenordnung, der Notwendigkeit der Bodenordnung und des Bedarfs an neuen Erschließungs- und Infrastruktureinrichtungen nur als komplexe Gesamtmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Umsetzung der Planwerkskonzeption sollten im Auftrag des Senats oder der Bezirke verschiedene leistungsfähige, verwaltungsexterne Träger oder Beauftragte eingesetzt werden, die treuhändlerisch und mit eigenem Risiko tätig werden.

Diese Träger oder Beauftragten müssen eine zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahmen sicherstellen. Sie sind für alle Phasen der Planung und Durchführung verantwortlich.

Wie werden die Konzepte des Planwerks auf Flächen umgesetzt, die im Eigentum Dritter stehen?


Dazu erforderlich sind:
aufzaehlung die Festsetzung der Ziele des Planwerks durch Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne;
aufzaehlung der Abschluss von Erschließungsverträgen;
aufzaehlung der Abschluss von Folgekostenverträgen;
aufzaehlung der Abschluss von Verträgen mit Bauverpflichtungen für private Eigentümer.
 

Welche Funktionen sind im Bereich des verwaltungsexternen Managements zu berücksichtigen?


Hauptanliegen Berlins ist die Minimierung des Vorfinanzierungsbedarfs und des Koordinierungsaufwandes. Das verwaltungsexterne Management der Träger oder Beauftragten hat daher im Kern folgende Funktionen zu erfüllen:
aufzaehlung Verhandlungen mit Eigentümern;
aufzaehlung Gewinnung von Investoren bzw. Erwerbern der Grundstücke;
aufzaehlung Koordinierung der Planungsarbeiten und der Verwaltungsakteure;
aufzaehlung Sicherung der Vorfinanzierung und Herstellung von Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen;
aufzaehlung Vorbereitung und Durchführung der Erschließung.
 
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

Tempelhofer Freiheit

Tempelhofer Freiheit

Website für Berliner, Besucher und Touristen, für Event-Veranstalter, Mietinteressenten, Investoren und Pioniere. mehr



IBA Berlin 2020

Hauptstadt - IBA -Logo

IBA Berlin 2020 Gästebuch, Talk, Leitideen, Prae-IBA-Team, IBA-Studio;
Fotos und Filme der Veranstaltungen mehr



Mietspiegel

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner
Mietspiegel 2011

mit Abfrageservice mehr