Die Energieeffizienz der Gebäude zu steigern, ist heute die vordringlichste Aufgabe im nachhaltigen Bauen. Dabei liegt das größte Gewicht auf einem verbesserten Wärmeschutz und effizienteren Anlagensystemen. Neue und modernisierte Gebäude sollen auf Dauer einen möglichst geringen Energiebedarf sichern. Unabdingbar ist dabei, dass Baukörper, Wärmeschutz, Heizungsanlagen, Gebäudetechnik und der Einsatz erneuerbarer Energien im Zusammenhang entwickelt werden.
Unter dem Blickwinkel des ökologischen Bauens erweitert sich die Perspektive auf die Gesamtenergieeffizienz eines Vorhabens - auch auf die Energie, die bereits beim Bauen verwendet wird. Schon allein deshalb ist die Nutzung bestehender Bauten tendenziell nachhaltiger als ein Neubau.
Bedeutung des Baukörpers
Wie der Baukörper gestaltet ist, entscheidet mit über den Energieverbrauch seiner Nutzerinnen und Nutzer. Ist der Baukörper kompakt, reduzieren sich die Energieverluste. Die Form des Hauses, Gestalt, Geometrie, Lage des Baukörpers sowie seine Stellung zur Sonne und zur lokalen Windrichtung können Energieverluste minimieren und wirken sich spürbar auf Fragen der Belüftung, den Stromverbrauch für die Belichtung und auf den Aufwand aus, den gegebenenfalls Kühlung und Klimatisierung verursachen.
Verlustminimierung
Im Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden ist ein großes Einsparpotenzial, das über weite Strecken relativ einfach und wirtschaftlich zu erschließen ist. Es gibt dabei zwei Hauptansatzpunkte: Die Wärmedämmung von Fassaden, Kellerdecken, Dächern und/oder den obersten Geschossdecken minimiert einerseits die Energieverluste. Eine effiziente Heizanlage und moderne Steuerungs- und Gebäudetechnik reduzieren andererseits den Energieverbrauch.
Energieausweis
Wie wichtig der Energieverbrauch ist, hat der Bund mit der Einführung der Energieausweise unterstrichen. Wer ein Wohngebäude verkauft, verpachtet oder vermietet, muss heute einen Energieausweis vorlegen. Seit dem 1. Juli 2009 gilt diese Verpflichtung für alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Ausweise sind im Allgemeinen auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs auszustellen. Bei Neubauten ist dies ausnahmslos Pflicht. Bei bestehenden Gebäuden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Ausweis erlaubt, der auf dem witterungsbereinigten Energieverbrauch basiert. Ausgenommen sind kleinere Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. In Gebäuden öffentlicher Dienstleister mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr muss dieser Ausweis nach
EnEV 2007 sogar an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Basis der Angaben im Energieausweis ist bei neuen und umgebauten Gebäuden der Energiebedarf.
Verbrauchsverhalten
Der Energieausweis gibt Hinweise, mit welchen Maßnahmen sich die Energieeffizienz steigern läßt. Er wird so zur Grundlage für die Planung energetischer Gebäudesanierungen - ohne dabei eine Energieberatung zu ersetzen. Vor allem aber schafft er Transparenz für alle, die ein Haus oder eine Wohnung mieten oder kaufen wollen. Durch den Energieausweis können sie auch für ältere Gebäude nähere Informationen über deren energetische Eigenschaften erhalten. Zugleich wird die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auf das eigene Verhalten gelenkt. Das ist ein wichtiger Schritt, um den wichtigen Faktor "Nutzerverhalten" positiv zu beeinflussen.
Einsatz erneuerbarer Energien
Das
EEWärmeG schreibt seit dem 1. Januar 2009 für Neubauten die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien oder die Realisierung definierter Ersatzmaßnahmen vor. Auch bei Umbauten und Modernisierungen öffentlicher Gebäude soll geprüft werden, inwieweit erneuerbare Energien die Heizungs- und Warmwasserversorgung unterstützen können. Doch nicht alle erneuerbaren Energien kommen für Berlin in Frage. Gewässer, die schnell genug strömen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Wasserkrafterzeugung zu erlauben, gibt es nicht. Windenergieanlagen sind zumindest in den bebauten Bereichen zu laut, brauchen viel Raum und können die städtische Fauna über Gebühr belasten. Anlagen zur Gewinnung geothermischer Energie sind in der dicht bebauten Stadt nur mit hohen Investitionen zu realisieren und deshalb kaum wirtschaftlich. Am Stadtrand stößt ihre Realisierung aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Grundwasser auf Bedenken: 25 Prozent der Fläche Berlins sind Wasserschutzgebiete.
Energie aus Biomasse
Auch Energieerzeugung aus Biomasse kann nur im konkreten Einzelfall stichhaltig begründet werden. Bei Holzpelletheizungen fällt gerade in der Innenstadt das hohe Emissionspotenzial von Feinstäuben und der hohe Platzbedarf für die Lagerung stark ins Gewicht. Auch Biogasanlagen sind kaum stadtverträglich. Der Energieversorger
GASAG will deshalb bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 solcher Anlagen im Umland bauen.
Solarenergie
Trotz seiner geografischen Lage im Norden Deutschlands hat sich in Berlin der Einsatz von Anlagen zur Solarenergiegewinnung bewährt. Sonnenenergie - ob solarthermisch oder über Photovoltaik genutzt - ist die stadtverträglichste aller neuen Energien. Im Solarkataster Berlin, das einst als ökologisches Modellvorhaben angestoßen wurde, sind zum 31. Mai 2008 5.356 solarthermische und 1.585 Photovoltaik-Anlagen sowie rund 2.000
PV-Inselanlagen verzeichnet. Die installierte Gesamtfläche der Solarthermie-Anlagen liegt bei über 57.000 m², während die registrierten PV-Anlagen auf zusammen rund 9.850 kWp Leistung kommen. Die Wirtschaftlichkeit der Solarenergie dürfte sich durch neue Technologien in naher Zukunft spürbar verbessern. Gerade bei der Entwicklung kostengünstiger Dünnschichtmodule ist Berlin bundesweit führend.
Energie aus Abwärme
Als weitere Form hat sich in Berlin die Nutzung ohnehin anfallender Abwärme als besonders sinnvoll erwiesen. Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung kommt entweder als Fernwärme aus Heizkraftwerken der lokalen Stromversorger oder aus dezentralen Blockheizkraftwerken zum Einsatz. Ein ähnliches Prinzip kann innerhalb des Gebäudekreislaufs genutzt werden: mit Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus Abluft und Abwasser.
Rechtliche Grundlagen
EU
- Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG)
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG)
- Öko-Design-Richtlinie für energiebetriebene Produkte (2005/32/EG)
Bund
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Berlin
- Berliner Energiespargesetz (BEnSparG)
- Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV - DVO Bln)