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Presse und AktuellesSenator Müller begrüßt die Zusage für weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes24.04.14, Pressemitteilung Mit dem Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung am 1. Mai steht in Berlin die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum, die Nutzung als Ferienwohnung, Abriss oder Leerstand von Wohnraum) unter Genehmigungsvorbehalt. Damit ist diese Verordnung ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsverknappung im Bestand und ergänzt die Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsneubau. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller: „Wir begrüßen es, dass Senator Nussbaum endlich unseren Vorschlag aufgegriffen hat, die Bezirke bei der Umsetzung des Gesetzes durch noch mehr Personal zu unterstützen. Damit kann die von uns eingebrachte und umgesetzte Zweckentfremdungsverbotsverordnung schnell wirksam umgesetzt werden. Die Bezirke müssen jetzt handeln und an die Arbeit gehen, damit die Verordnung zu einem wirksamen Instrument wird und nicht unnötig weitere Zeit verschwendet wird.“ Bereits seit Februar 2014 liegt den Bezirken der Entwurf der Ausführungsvorschrift zu der Zweckentfremdungsverbotsverordnung vor, die abschließend im Mai im Rat der Bürgermeister behandelt wird. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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