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Presse und AktuellesVerständigung von Vermieter- und Mieterverbänden zu künftigen Mietspiegeln wurde erreicht24.09.08, Pressemitteilung Die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, begrüßt außerordentlich die am Mittwoch, den 24.09.2008, durch die insgesamt sechs Berliner Vermieter- und Mieterverbände unterzeichnete Vereinbarung über die Grundsätze zur Erstellung von künftigen Berliner Mietspiegeln. Kernpunkt der Vereinbarung ist die Einigung auf in zukünftigen Mietspiegeln auszuweisende Spannenbreiten an "ortsüblichen Vergleichsmieten". In den vergangenen Jahren kam es im Zuge der Festlegung auf eine Spannenbreite in der Endphase der Erstellung der Mietspiegel zu kontroversen Diskussionen zwischen den Vermieter- sowie den Mieterverbänden. Diese Differenzen in der Auffassung der Interessensverbände zur Spannenbreite führten dazu, dass die Mieterverbände die Unterzeichnung der letzten drei Mietspiegel wegen dieses Dissenses abgelehnt haben. Senatorin Junge-Reyer: "Ich bin außerordentlich erfreut darüber, dass sich die Vermieter- und Mieterverbände über die Spannenbreite des Mietspiegels 2009 geeinigt haben. Der Berliner Mietspiegel wird dadurch nochmals als Instrument einer soliden Mietenpolitik gestärkt. Der Mietspiegel bietet Orientierung sowohl für Vermieter als auch Mieter und wird vor Gericht selbstverständlich seit vielen Jahren für die Rechtsprechung genutzt. Wir können davon ausgehen, dass dieser breit akzeptierte Mietspiegel dazu beitragen wird, dass in Zukunft auch bei Neuvermietungen die Mieten nicht über Gebühr angehoben werden." Mit der nunmehr erfolgten Einigung auf eine variable 2/3- bis 3/4-Spanne (bei einer Extremwertbereinigung mit Hilfe eines 97,5 %-Vertrauensintervall) für den Mietspiegel 2009 sowie danach folgende Mietspiegel ist ein entscheidender Schritt gelungen, um einen einvernehmlich anerkannten Mietspiegel zu erstellen. Für Mieter und Vermieter gleichermaßen wird dadurch langfristig Rechtssicherheit geschaffen. Das Instrument "Mietspiegel" wird in seiner grundlegenden Bedeutung für die Mietpreisfindung und –fortentwicklung nachhaltig gestärkt, weil infolge der Vereinbarung zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter davon ausgegangen werden kann, dass die zukünftigen Berliner Mietspiegel von allen Verbänden als grundsätzlich anzuwendende Basis für die Mietpreisfortentwicklung im Vertragsbestand empfohlen werden wird. Es ist dabei auch davon auszugehen, dass die breite Anwendung des Mietspiegels im Vertragsbestand entsprechend preisdämpfende Wirkungen auch auf die Höhe der bei Wiedervermietung von Wohnungen vereinbarten Mietpreise haben wird. Die nunmehr zustande gekommene Einigung auf ein Spannenmodell konnte insbesondere auch erreicht werden, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Zusatzauftrag zur Berechnung von denkbaren Varianten an das mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragte Institut vergeben hat. Erst durch Kenntnis dieser Ergebnisse war es den Verbänden möglich, die entsprechenden Auswirkungen bei veränderten Spannenbreiten und unterschiedlichen Extremwertbereinigungen bewerten zu können. Neben der Einigung auf eine Spannenbreite wurde zwischen den Verbänden weiterhin vereinbart, dass die energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden, die Einfluss auf die Betriebskosten hat, in den folgenden Mietspiegeln ausreichend gewürdigt wird. Damit ist schon jetzt abgesichert, dass in zukünftigen Mietspiegeln in erweiterter Weise diese energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden angemessen berücksichtigt werden kann. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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