Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die vom Hamburger Institut F+B GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung (Fortschreibung) ermittelt worden sind.
Der Mietspiegel weist auf der Basis der
Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm mtl. aus.
Der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels im Internet ist nicht rechtsverbindlich.
Quellenhinweis:
Berliner Mietspiegel 2011 vom 30. Mai 2011 (ABl. Nr. 22 / 30.05.2011
mit Berichtigung ABl. Nr. 38 / 02.09.2011).