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Berliner Mietspiegel 2011

Geltungsbereich dieses Mietspiegels

Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2009 bezugsfertig geworden sind.

Der Mietspiegel gilt nicht für:

  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern,
  • Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2010 bezugsfertig geworden sind,
  • preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen,
  • Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.

Die Mietwerte (ortsübliche Vergleichsmieten) werden in einer Mietspiegeltabelle (PDF) ausgewiesen.

Für Wohnungsbestände, die zwischen 1973 und 1990 (einschließlich »Wendewohnungen«) bezugsfertig geworden sind, werden die Mietwerte noch weiterhin getrennt ausgewiesen: Für die im ehemaligen Ostteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »östliche Bezirke und West-Staaken«) ist Spalte 10 der Mietspiegeltabelle (bezugsfertig von 1973 bis 1990 einschließlich »Wendewohnungen«) maßgeblich. Für die im ehemaligen Westteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »westliche Bezirke ohne West-Staaken4«) sind die Spalten 8 (bezugsfertig 1973 bis 1983) und 9 (bezugsfertig 1984 bis 1990) maßgeblich.

Diese Zuordnung5 ist auch nach Bildung der neuen Bezirke ab 01. Januar 2001 noch maßgeblich für den Geltungsbereich der entsprechenden Baualtersklassen/Bezugsfertigkeit von 1973 bis 1990 (Spalten »8« bis »10« der Mietspiegeltabelle); das heißt, zum Beispiel

für Bezirk Mitte gelten

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Mitte die Spalte »10« (bezugsfertig von 1973 bis 1990 und »Wendewohnungen«) der Mietspiegeltabelle,
  • im Gebiet der im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirke Tiergarten und Wedding die Spalte »8« (bezugsfertig 1973 bis 1983) und die Spalte »9« (bezugsfertig 1984 bis 1990) der Mietspiegeltabelle;


für Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelten

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Friedrichshain die Spalte »10« (bezugsfertig von 1973 bis 1990 und »Wendewohnungen«) der Mietspiegeltabelle,
  • im Gebiet des im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Kreuzberg die Spalte »8« (bezugsfertig 1973 bis 1983) und die Spalte »9« (bezugsfertig 1984 bis 1990) der Mietspiegeltabelle.


Zu den ehemaligen östlichen Bezirken von Berlin gehören:

Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Treptow und Weißensee.

Wohnungen in West-Staaken gehören zum Geltungsbereich der Mietspiegeltabelle für die früheren östlichen Bezirke.

Zu den ehemaligen westlichen Bezirken von Berlin gehören:

Charlottenburg, Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau (ohne West-Staaken), Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Wedding, Wilmersdorf und Zehlendorf.

Die genaue Wohnlagezuordnung liefert ihnen der Abfrageservice auf Basis der Daten aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2011.


4  Die Zuordnung West-Staakens basiert auf dem Gebietsstand 02.10.1990.
5  Die Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform.

 


 


 
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