Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesDuale Systembetreiber sollen zum Widerruf der Systemfeststellung Stellung nehmen07.07.16, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat alle in Berlin zugelassenen Systembetreiber aufgefordert, Stellung zum beabsichtigten Entzug der Systemfeststellung zu nehmen. Damit wurde das angekündigte Verfahren zum Widerruf der Systemfeststellung in Gang gesetzt. Der Widerruf stützt sich auf zwei Tatsachen:
In einer Presseerklärung der dualen Systembetreiber BellandVision, Reclay, RKD Recycling Kontor Dual, ELS-Europäische LizensierungsSysteme, Landbell, Zentek und Noventiz vom 27.06.2016 wurde behauptet, dass von Seiten des Senats den Systembetreibern im April 2012 für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 ein Nebenentgelt in Höhe von 1,17 €/Einwohner/Jahr angeboten worden sei. Dies ist unzutreffend. Vielmehr haben die Systeme ihrerseits der Senatsverwaltung ein Angebot über 1,17 €/Einwohner/Jahr unterbreitet. Dies wurde von Senatsseite abgelehnt. Die Behauptung, das Land Berlin habe die Nebenentgelte in vielen Fällen nicht zweck- und sachgerecht verwendet, ist ebenfalls unzutreffend. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben einen Beirat über die Verwendung der Nebenentgelte eingerichtet. Zu dessen Sitzungen werden alle dualen Systembetreiber eingeladen. Dieses Angebot haben die Systembetreiber nur teilweise angenommen. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen jährlichen Rechenschaftsbericht der BSR, der über die Verwendung der Nebenentgelte Auskunft gibt. Die Mittelverwendung ist in der Vergangenheit von den dualen Systemen zu keinem Zeitpunkt kritisiert worden. Im Gegenteil: Es hat viel Lob für die Abfallberatung der BSR gegeben. Auch das Entsorgungsunternehmen ALBA hat die Mittel zweckentsprechend für eine einheitliche Abfallberatung im Interesse aller dualen Systembetreiber eingesetzt. PressearchivPressestelle
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