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Presse und AktuellesUmweltministerkonferenz in Berlin17.06.16, Pressemitteilung Unter dem Vorsitz des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, tagte am 17. Juni in Berlin die 86. Umweltministerkonferenz. Die Tagesordnung umfasste insgesamt 40 Punkte aus allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes. Die Umweltministerkonferenz entscheidet im Einstimmigkeitsprinzip. Senator Geisel betonte die überaus konstruktive Verhandlungsatmosphäre während der Tagung, die es ermöglichte, in allen wesentlichen Punkten Konsens herbeizuführen. Zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einmütig, dass die Abkommen nicht dazu führen dürfen, dass europäische Umweltstandards und das Vorsorgeprinzip in Frage gestellt werden. Die Rechte der EU und der Mitgliedstaaten, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen – und dazu gehören Umweltschutzanforderungen – dürfen durch den vorgesehenen Investorenschutz nicht beeinträchtigt werden. Die UMK erklärte erneut, dass die EU keinem Abkommen zustimmen soll, das den Druck auf die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen, insbesondere Abfall- und Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und umweltbezogenen Energie- und Verkehrsdienstleistungen, verstärkt. Aus aktuellem Anlass standen darüber hinaus die Schlussfolgerungen aus dem Hochwasser durch die Starkregenereignisse in Süd- und Westdeutschland zur Diskussion. Hierbei wurde der Zusammenhang mit dem Klimawandel betont. Die Ereignisse haben deutlich gemacht, dass der Hochwasserschutz sich nicht auf die Regionen entlang der Flussgebiete beschränken darf. Daher sind Finanzierungen aus der "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" zukünftig auch für Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung der Risiken aus Starkregen und Sturzfluten zu ermöglichen; der Finanzierungrahmen muss hierfür erweitert werden. Die Umweltministerkonferenz sieht sich in ihrer bereits früher vorgetragenen Forderung nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden bestätigt. Damit der Deutsche Wetterdienst genauer und frühzeitiger vor Sturzfluten warnen kann soll er organisatorisch, technisch und personell besser ausgestattet werden. Viele grenznahe Atomkraftwerke entsprechen aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Sicherheitsanalysen, Befunde und Störfälle haben deutlich gemacht, dass ihr Betrieb mit erhöhten Risiken verbunden ist. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen deshalb den nachdrücklichen Einsatz der Bundesregierung gegen Laufzeitverlängerungen und für eine zumindest vorrübergehende Stilllegung der belgischen Reaktoren Tihange und Doel sowie für eine Umsetzung der von der französischen Regierung angekündigten vorzeitigen Stilllegung des Standortes Fessenheim. Die Bemühungen zur vorzeitigen Stilllegung sollten auch auf das Atomkraftwerk Cattenom ausgedehnt werden. Die Sicherheitsstandards sind europaweit einheitlich auf hohem Niveau festzuschreiben. Die Ländervertreter in der Umweltministerkonferenz begrüßten ausnahmslos das Klimaabkommen von Paris als Meilenstein der internationalen Klimapolitik. Die Umweltministerkonferenz sieht in der weiteren Umsetzung Deutschland und die Europäische Union in der Verantwortung, ihrer Rolle als Vorreiter im Klimaschutz weiterhin gerecht zu werden. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Klima- und Energieziele für 2030 vor dem Hintergrund der Pariser Ergebnisse zeitnah überprüft werden, um die notwendige Dynamik für die vereinbarten Ziele rechtzeitig aufzubauen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, auf der Basis der verschiedenen Vorschläge für einen geordneten Kohleausstieg im Austausch und in Abstimmung mit den Ländern einen Weg zum Ausstieg aus der Kohlenutzung zu entwerfen, der die Fragen Strukturwandel, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit einbezieht. Die Umweltministerkonferenz sieht mit Sorge, dass der soziale Status darüber mitbestimmt, ob und in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch schädliche Umwelteinwirkungen belastet oder von positiven Umwelteinflüssen ausgeschlossen sind. Es müsse daher Ziel einer sozial gerechten und verantwortlichen Umweltpolitik sein, überproportionale Umweltbelastungen in Abhängigkeit vom sozialen Status zu minimieren. Der Mensch und die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit im Sinne der Gewährung gleichwertiger Lebensverhältnisse müssen als Leitgedanke für alle Entscheidungen in der Umweltpolitik gelten. Die konzeptionellen Arbeiten Berlins zum Thema "Umweltgerechtigkeit" wurden in diesem Zusammenhang ausdrücklich als beispielhaft hervorgehoben. Senator Andreas Geisel sagte hierzu: "Eine ambitionierte Umweltpolitik ist kein Luxus für besser gestellte Gesellschaftsschichten. Sie muss gerade in den großen Städten allen und ganz besonders den Menschen in schwierigen finanziellen und sozialen Verhältnissen zugutekommen." Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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