Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesErleichterung von Anordnungen für Tempo 3016.06.16, Pressemitteilung Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung im Grundsatz richtig, wir brauchen aber weitere Flexibilisierung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Erleichterung der Anordnung von Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen im Grundsatz begrüßt, fordert aber eine noch weitergehende Flexibilisierung. Gerade für die großen Städte sei die geplante Neuregelung nur begrenzt hilfreich, so Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler am Donnerstag. "Anstatt den Ausnahmekatalog vom Nachweis der besonderen Gefahrenlage weiter aufzublähen, mit der möglichen Konsequenz, für hunderte von Kitas, Altenheimen und Krankenhäuser Einzelfallprüfungen vornehmen zu müssen, sollte man lieber erwägen, den Passus zur besonderen Gefahrenlage komplett zu streichen". Das hätte den Vorteil, auch andere Regelungen zugunsten der Verkehrssicherheit leichter anordnen zu können, so Gaebler. So gilt derzeit die Ausnahme vom Nachweis der besonderen Gefahrenlage beispielsweise für Schutzstreifen für den Radverkehr, die von Autos überfahren werden können, nicht aber für Radfahrstreifen. Obwohl diese den Radfahrenden mehr Sicherheit bieten und dort auch missbräuchliches Parken oder Halten von Autos besser geahndet werden kann. "Der Vorschlag der Bundesregierung wird der Problemlage der Metropolen nur unzureichend gerecht. Wir brauchen mehr Flexibilität und Kompetenzen vor Ort", sagte Staatssekretär Gaebler. Er verwies darauf, dass die Verkehrsministerkonferenz der Länder diese Anregung Berlins im Frühjahr dieses Jahres in ihren Beschluss zu Tempo 30 aufgenommen habe. In der anstehenden Beteiligung des Bundesrats werde Berlin dies erneut thematisieren. PressearchivPressestelle
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