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Presse und AktuellesAmtliche Kostenschätzung zum Mietenvolksentscheid27.04.15, Pressemitteilung Detaillierte Erläuterung zur amtlichen Kostenschätzung ist online abrufbar Das Berliner Abstimmungsgesetz schreibt vor, dass auf der Unterschriftenliste für die Unterstützung des Volksbegehrens eine amtliche Kostenschätzung vorangestellt werden muss. Diese amtliche Kostenschätzung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Fachverwaltung für das Wohnen in Berlin erstellt und auf 3,3 Mrd. Euro für die Jahre 2017 bis 2021 beziffert. Um die Herleitung der amtlichen Kostenschätzung transparent zu machen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ihre Berechnung online gestellt und erläutert. Unter www.stadtentwicklung.berlin.de/download/mietenvolksentscheid/ steht ab sofort eine Kurz- und Langfassung zum Download bereit. PressearchivPressestelle
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