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Senator Andreas Geisel zum Berliner Mietenvolksentscheid10.03.15, PressemitteilungBerliner Senat arbeitet bereits an wichtigen Anliegen der Initiative - starke kommunale Wohnungsunternehmen, wirksame Neubauförderung und sozial gerechte MietenpolitikDie Initiative Berliner Mietenvolksentscheid hat heute ihre Vorschläge öffentlich präsentiert. Der Senat von Berlin erstellt bereits die nach dem Abstimmungsgesetz erforderliche amtliche Kostenschätzung. Diese ist notwendig, um die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu ermitteln.
Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, sagt zu den Vorschlägen: "Der Mietenvolksentscheid behandelt wichtige Anliegen. An vielen arbeiten wir bereits intensiv: Wir erhöhen das Angebot bezahlbarer Wohnungen in Berlin, wir haben leistungsfähige kommunale Wohnungsunternehmen und wir setzen uns dafür ein, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau auch künftig bezahlbar bleiben."
Die wichtigsten Anliegen der Initiative werden bereits vom Berliner Senat angewendet:
- Der Senat fördert seit 2014 wieder den Neubau von Sozialwohnungen – denn nur zusätzliche bezahlbare Wohnungen werden den Mietmarkt entlasten. Dazu wurde ein revolvierender Wohnungsneubaufonds aufgelegt. Der Fonds wird in den nächsten Jahren deutlich aufgestockt. Die Förderkonditionen werden verbessert und stärker am Einkommen der Mieter ausgerichtet.
- Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind als Aktiengesellschaften bzw. GmbH gegenwärtig gut aufgestellt. In diesen Rechtsformen können sie schnell und flexibel auf sich bietende Gelegenheiten am Immobilienmarkt reagieren. Dadurch werden sie das Ziel erreichen können, die Bestände bis 2016 mittels Ankauf und Neubau von Wohnungen auf 300.000 zu erweitern, so wie es vom Senat gefordert wurde. Mittelfristig streben sie einen Bestand von 400.000 Wohnungen an. Der Senat nutzt seine Einflussmöglichkeiten auf die komplett landeseigenen Unternehmen. Eine kurzfristige Veränderung der Rechtsform, wie von der Initiative gewünscht, würde das nicht ändern, könnte aber die Gefahr einer Selbstbeschäftigung der Gesellschaften mit sich bringen. Das gegenwärtig erreichte Arbeitstempo der Unternehmen darf nicht gefährdet werden.
- Mit dem Mietenbündnis wurden u.a. die Chancen einkommensschwächerer Haushalte auf die Anmietung von Wohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften erhöht und einkommensabhängige Grenzen für die Mieterhöhung eingeführt.
- In den Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus setzen wir mit Mietenkonzepten den jährlichen Anstieg der Sozialmieten aus, sobald ein Schwellenwert von 5,70 €/m² Wohnfläche monatlich erreicht wird.
- Mit dem 2011 beschlossenen Wohnraumgesetz Berlin haben wir u.a. die Überlegungs- und Kündigungsfristen bei Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau verlängert, bei mehr als 700 Wohnungen Mietsenkungen durchgesetzt und dafür gesorgt, dass im Falle des Eigentümerwechsels von Häusern ohne Anschlussförderung keine höhere Miete mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden darf.
- Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einberufene Expertenkommission, in der auch Initiatorinnen des Mietenvolksentscheids vertreten sind, arbeitet intensiv an Verbesserungen für die bestehenden Sozialwohnungen. Im Rahmen dieser Diskussionen wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Frühjahr 2015 einen Vorschlag unterbreiten, wie die Mietbelastung von Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen auch künftig bezahlbar bleiben wird.
- Der Senat nutzt alle bundes- und landesrechtlichen Möglichkeiten für eine sozial gerechte Mietenpolitik: Dazu gehört die zügige Anwendung der neuen Mietpreisbremse genauso wie die Kappungsgrenzenverordnung, das Zweckentfremdungsverbot oder die neue Umwandlungsverordnung.
Senator Andreas Geisel: "Ich teile die Ziele und Anliegen der Initiative grundsätzlich. Deshalb arbeite ich intensiv daran, die Zahl der Wohnungen in kommunaler Hand zu erhöhen, die allgemeine Mietenentwicklung zu bremsen und nicht zuletzt sehr schnell gerechte Lösungen für Härtefälle im Sozialwohnungsbestand anzubieten.
Ich kann der amtlichen Kostenschätzung nicht vorgreifen, habe aber den Eindruck, dass der Vorschlag der Initiative einen für den Landeshaushalt recht teuren und auch langwierigen Systemwechsel bedeuten könnte. Wir brauchen jetzt aber in Berlin eine schnell umsetzbare und auch kurz- und mittelfristig wirkende Mietenpolitik. Ich werde gerne Ideen und Anregungen der Initiative diskutieren und gegebenenfalls auch übernehmen, sofern sie zielführend, schnell umsetzbar und bezahlbar sind und nicht zu langwierigen bürokratischen Verfahren führen." Weitere Informationen:
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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