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Presse und AktuellesEin Energiewendegesetz für Berlin: Berlin macht seine Klimaschutzziele verbindlich10.06.13, Pressemitteilung Für den heutigen Montag, den 10. Juni 2013 hat Senator Michael Müller zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, auf der die Konzeption für ein Berliner Energiewendegesetz zum ersten Mal der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde. Das künftige Energiewendegesetz soll der Aufstellung verbindlicher Klimaschutzziele für Berlin dienen. Berlin will bis 2050 klimaneutral sein, auf dieses Ziel hat sich die Koalition politisch verständigt. Energie- und Klimaschutzpolitik wird durch das neue Gesetz als Daueraufgabe verankert und auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt. Ein weiteres Kernelement des Gesetzes soll die Verpflichtung zum Erlass eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sein. Dieses wird im Zeitraum 2014 bis 2015 erarbeitet und einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten, mit dessen Umsetzung die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Das Konzept wird auf den Ergebnissen der Ende des Jahres von einem Konsortium um das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung fertig zu stellenden "Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050" aufbauen. Das Gesetz wird daneben noch spezielle Vorbildverpflichtungen für die öffentliche Hand enthalten. Mit dieser starken Innenausrichtung wird sich das Gesetz von dem in der vorangegangenen Legislaturperiode erarbeiteten Entwurf für ein Berliner Klimaschutzgesetz unterscheiden. Angesichts zwischenzeitlich weiterentwickelter bundesrechtlicher Normen war der Entwurf in wesentlichen Punkten obsolet geworden. Staatssekretär Christian Gaebler, der sich mit einem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Wirtschaft und Umweltpolitik richtete, unterstrich die Bedeutung des Energiewendegesetzes für Berlin: "Im Zuge der Energiewende haben sich in Deutschland einige der maßgebenden Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Deshalb sieht es der Berliner Senat als eine vorrangige Aufgabe an, einen den klimaschutzpolitischen Anforderungen und Zielstellungen gerecht werdenden landesrechtlichen Rahmen zu schaffen." Bisher liegt noch kein fertiger Entwurf des Berliner Energiewendegesetzes vor, das auch das dringend novellierungsbedürftige Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) ablösen soll. Ein Entwurf wird bis zum Ende dieses Jahres erarbeitet. Es ist dem Senat aber ein Anliegen, frühstmöglich und noch vor der formellen Verbändebeteiligung mit den Fachvertreterinnen und vertretern ins Gespräch zu kommen und das Gesetzesvorhaben zu diskutieren. Dazu dient die heutige Veranstaltung. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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