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Presse und AktuellesÜberarbeitete Anmeldung für Ausbaumaßnahmen Havel und Spree ("Projekt 17") mit umweltverträglicher Variante für das Land Berlin21.12.12, Pressemitteilung Derzeit laufen seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Arbeiten zur Erstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans, der im Jahr 2015 vorgelegt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die Infrastruktur in Deutschland aufzustellen. Vor diesem Hintergrund sind derzeit die Bundesländer aufgefordert, Projektvorschläge zu erarbeiten und anzumelden. Berlin hat daher im Bereich der Binnenwasserstraßen zunächst erneut das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) gemeldet, welches bereits im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 zu den laufenden und fest disponierten Vorhaben des vordringlichen Bedarfs gehört. Diese wiederholte Anmeldung soll das Vorhaben fest in der Infrastrukturplanung des Bundes verankern. Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: Die jetzt beantragte Form der Fertigstellung soll einen qualifizierten Abschluss der Ausbaumaßnahmen ermöglichen und wird sowohl den hohen umweltseitigen Ansprüchen, als auch den verkehrlichen Notwendigkeiten gerecht. Denn zukünftig sollen gerade die besonders wirtschaftlichen Schubverbände die Hauptstadtregion mit Rohstoffen, Gütern und Waren versorgen und damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Straßen vom schweren Güterverkehr leisten. Gleichzeitig werden die Eingriffe in Natur und Umwelt deutlichen reduziert. Angestrebt wird eine an den aktuellen Verkehrsprognosen ausgerichtete, bedarfsgerechte und reduzierte Fertigstellung der sogenannten Berliner Nordtrasse (Untere Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße, Westhafenkanal bis zum Berliner Westhafen). Damit wird insbesondere der Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zumStadt- und umweltverträglichen Ausbau von Spree und Havel (Drucksache 16/2845 03.12.2009) berücksichtigt. Der ursprüngliche Ansatz eines Ausbaus für den Begegnungsverkehr von Schubverbänden mit bis zu 185 m Länge hätte offensichtliche Eingriffe in die Uferbereiche und die Flusssohlen notwendig gemacht. Die nunmehr angestrebte Fertigstellung soll dagegen nur im Richtungsverkehr bzw. im eingeschränkten Begegnungsverkehr erfolgen. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung wird nun mit Liegeplätzen und Wartestellen gearbeitet. Obwohl auch die Möglichkeit zur Nutzung durch Schubverbände geschaffen werden soll (Binnenwasserstraßenklasse Vb), reduziert die Art des Ausbaus im Richtungsverkehr die notwendigen Eingriffe in den Natur- und Wasserhaushalt gegenüber den ursprünglichen Planungen deutlich. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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