Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesSenator Müller begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von Berlin zum Winterdienst30.11.12 Der Landesverfassungsgerichtshof von Berlin hat mit Beschluss vom 14.11.2012 die Verfassungsbeschwerde eines Anliegers gegen das Berliner Straßenreinigungsgesetz als unbegründet zurückgewiesen. Geklagt worden war gegen die mit der Novelle der Winterdienstregelungen im Jahr 2010 beschlossene Abschaffung der sogenannten Übernahmeregelung. Seit dem sind Anlieger verpflichtet, einen geeigneten Dritten zu beauftragen, wenn sie die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes nicht selbst erfüllen und bleiben auch in diesem Fall für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Der Landesverfassungsgerichtshof hat diese Regelung unter dem Gesichtspunkt der Sozialbindung des Eigentums als mit der Eigentumsgarantie der Verfassung von Berlin vereinbar angesehen. Nach den Ausführungen des Gerichts ist es verhältnismäßig, die Anlieger im Interesse einer sicheren Begehbarkeit der Fußwege zu einer sorgfältigen Auswahl und angemessenen Überwachung beauftragter Dritter zu verpflichten. Damit möglicherweise einhergehende Einschränkungen sind hinzunehmen. Senator Müller hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt: Mit der nun durch den Gerichtshof bestätigten Regelung kann die Durchführung des Winterdienstes auch bei abwesenden oder aus anderen Gründen verhinderten Eigentümern weiterhin sichergestellt werden. Dies hat, wie die Erfahrungen der vergangenen Winter gezeigt haben, zu einer Verbesserung bei der Durch-führung des Winterdienstes auf Gehwegen beigetragen. PressearchivPressestelle
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