Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesKlimaschutz 2.0: Berlin setzt Standards09.07.12, Pressemitteilung Gemeinsame Pressemeldung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.: Land Berlin und Wohnungswirtschaft setzen ihre erfolgreiche Klimaschutzpartnerschaft fort. Heute unterzeichneten Berlins Umweltsenator Michael Müller und die Geschäftsführungen von degewo, GEWOBAG, STADT UND LAND sowie WBM Klimaschutzabkommen der zweiten Generation. Die Geschäftsführungen übergaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus diesem Anlass auch ein symbolisches Klimaschutz-Ausrufezeichen: Ein mit ihren Klimaschutzzusagen gefülltes Sparschwein. Die Vereinbarungen definieren einen durchschnittlichen unternehmensspezifischen Zielwert je Wohnung, auf den die jährlichen durchschnittlichen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 abgesenkt werden sollen. Das jeweilige Unternehmen kann auf Grundlage des Abkommens selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen es dieses Ziel erreicht. Mit den heutigen Unterschriften haben jetzt alle sechs städtischen Wohnungsunternehmen Klimaschutzabkommen der zweiten Generation unterzeichnet: HOWOGE und GESOBAU hatten ihre Vereinbarungen bereits im November 2011 auf den Weg gebracht. Abgeschlossen wurden diese freiwilligen Vereinbarungen auf Grundlage eines Rahmenabkommens, das im September 2011 zwischen dem Land Berlin und dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) abgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich um ein Anschlussabkommen für eine 2010 ausgelaufene erste Vereinbarung, auf deren Grundlage noch absolute Einsparungsziele festgeschrieben worden waren. Die Ziele: Durchschnittlich 1,32 Tonnen pro Wohnung Mit den Klimaschutzabkommen wird festgelegt, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen je Wohnung im Jahr 2020 bei der degewo 1,33 Tonnen, bei der GEWOBAG 1,39 Tonnen, bei der GESO-BAU 1,38 Tonnen, bei der HOWOGE 1,12 Tonnen, bei der STADT UND LAND 1,5 Tonnen und bei der WBM 1,22 Tonnen nicht übersteigen sollen. Derzeit liegen die durchschnittlichen CO2-Emissionen je Wohnung bei den sechs Wohnungsunternehmen insgesamt noch bei 1,8 Tonnen pro Jahr. Demnach soll der CO2-Ausstoß in den nächsten Jahren um nochmals rund ein Viertel sinken. Zum Vergleich: Im Gesamtberliner Durchschnitt emittiert eine Wohnung rund drei Tonnen CO2 pro Jahr. Wegweisende Klimaschutzpolitik Die Klimaschutzvereinbarungen der zweiten Generation könnten wegweisend auch für das übrige Bundesgebiet sein. Umweltsenator Michael Müller: Als erstes Bundesland definiert Berlin mit diesen Abkommen CO2-Emissionsstandards für den Wohnungsbestand. Mit diesem Berliner Modell gehen wir in der Klimaschutzpolitik einen neuen und besonders nachhaltigen Weg. Weil diese Standards mit Blick auf die Möglichkeiten des jeweiligen Wohnungsunternehmens und der von ihm bislang schon erreichten Klimaschutzerfolge ermittelt werden, stellen wir sicher, dass Wohnen trotz deutlicher Klimaschutzerfolge auch in Zukunft bezahlbar bleibt. BBU-Vorstand Maren Kern: Berlin hat beim Klimaschutz große Erfolge vorzuweisen. Die Wohnungswirtschaft hat daran einen zentralen Anteil. Die Wohnungen unserer Berliner Mitgliedsunternehmen emittieren heute rund 860.000 Tonnen CO2 weniger als im Klimaschutz-Basisjahr 1990. Das ist eine Reduktion um über 40 Prozent. Damit haben sie die Ziele des Klimaschutz-Protokolls von Kyoto fast viermal übererfüllt. Erreicht wurden diese Erfolge auch auf Grundlage von mittlerweile 15 freiwilligen Klimaschutzabkommen zwischen dem Land Berlin und der Wohnungswirtschaft. Das ist der Beweis: Freiwilligkeit wirkt! Dem Bund fünf Jahre voraus Die CO2-Emissionen der BBU-Wohnungen sind zwischen 1990 und 2010 im Durchschnitt von über drei Tonnen auf nun nur noch 1,8 Tonnen gesunken. Nach Zahlen des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoß je Wohnung bundesweit bei rund 2,17 Tonnen rund 400 kg pro Jahr mehr als die Berliner BBU-Wohnungen. Dank der Klimaschutzvereinbarungen sind die Berliner Wohnungsunternehmen dem Bund beim Klimaschutz um fünf Jahre voraus, fasste BBU-Vorstand Kern zusammen. Das "Klimaschutz-Ausrufezeichen" Beim Klimaschutz spielt die weitere Steigerung der Energieeffizienz eine immer größere Rolle. Weitere bauliche Maßnahmen wie Fassadendämmung, die Umstellung von Heizenergie oder neue Fenster sind hingegen bei den BBU-Mitgliedsunternehmen nach Investitionen in die energetische Modernisierung von mehr als sieben Milliarden Euro seit 1990 mittlerweile weitgehend ausgereizt. Deshalb wird energieschonendes Verbraucherverhalten immer wichtiger. Die Energie-Beratung der Mieterinnen und Mieter soll deshalb in Zukunft von den Wohnungsunternehmen auch weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus soll im Interesse der Mieter in Zukunft noch konsequenter auf Wirtschaftlichkeit beim Klimaschutz geachtet werden. Beides wird durch den Klimaschutz 2.0 gewährleistet. Diese komplexen Zusammenhänge greift das Klimaschutz-Ausrufezeichen auf, das heute von BBU-Vorstand Maren Kern zusammen mit degewo-Vorstandsmitglied Frank Bielka, GESOBAU-Vorstandsmitglied Christian Wilkens, GEWOBAG-Vorstandsmitglied Markus Terboven, HOWOGE-Geschäftsführerin Stefanie Frensch, STADT UND LAND-Geschäftsführer Ingo Malter und WBM-Geschäftsführer Uwe Schmack an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben wurde. Dabei handelt es sich um ein geflügeltes Sparschwein aus Kunstharz mit dem Schriftzug Klimaschutz 2.0. Es steht auf einem mit Kunstrasen ummantelten Holzsockel. Im Sparschwein sind die Klimaschutzzusagen der städtischen Wohnungsunternehmen. Das Sparschwein steht für die Notwendigkeit weiterer CO2-Einsparungen bei gleichzeitig höchstem Kostenbewusstsein. Die Flügel symbolisieren den Bezug zu Luft und Klima, aber auch die wachsende Bedeutung der Umwelttechnologien für die Berliner Wirtschaft. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |