Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesKorrigierte Fassung: Beantragung der Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sollte noch im August erfolgen04.08.11, Pressemitteilung Bezieher von Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags können für Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört auch die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro jährlich. Die neue Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird in zwei Stufen ausgezahlt: Bei Anspruchsberechtigung werden für jedes Kind 70 Euro im August und 30 Euro im Februar ausgezahlt. Der Betrag dient dazu, zum Beispiel Schreib- oder Rechenmaterial sowie Mal- oder Bastelutensilien zum Schuljahresbeginn sowie zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres für den Unterricht anschaffen zu können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe von Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt! Um eine rechtzeitige Auszahlung zu ermöglichen, sollte der Antrag auf Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld in Berlin schriftlich bis zum 31. August 2011 bei der für Wohngeld zuständigen Stelle in dem jeweiligen Bezirk eingehen. Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erhalten diese Leistung von Amts wegen; sie brauchen deshalb keinen gesonderten Antrag zu stellen. Sollten Anspruchsberechtigten die für sie zuständige Behörde für die Bildungs- und Teilhableistungen nicht bekannt sein, kann der Antrag u. a. auch bei einem anderen Sozialleistungsträger gestellt werden. Dieser leitet den Antrag dann an die zuständige Stelle weiter. Eine Beantragung ist auch nach dem 31. August 2011 noch möglich. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |