Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesÄnderungsvertrag zum S-Bahn-Vertrag unterzeichnet11.10.10, Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Die Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ingeborg Junge-Reyer, der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Jörg Vogelsänger, das Mitglied des Vorstandes der DB AG für Personenverkehr, Ulrich Homburg, und der Sprecher der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH, Peter Buchner, haben heute den Änderungsvertrag zum laufenden S-Bahn-Vertrag unterzeichnet. Wichtigster Inhalt des Änderungsvertrages ist die Festlegung der Zahl der im täglichen Spitzenbedarf zur Verfügung zu stellenden Fahrzeuge. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 hat sich die S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet, mindestens 562 Viertelzüge (netto ohne Betriebsreserve) einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht sich auf 575 Viertelzüge, sobald die zusätzlichen Leistungen zur Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg zu erbringen sind. Auf dieser Basis sind die Länder Berlin und Brandenburg berechtigt, die Zuglängen je Fahrt vorzugeben. Bei Nichterfüllung dieser Festlegungen können die Länder den finanziellen Beitrag für jedes vertragswidrig nicht eingesetzte Fahrzeug (Viertelzug) kürzen. Der konkrete Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie schnell die S-Bahn Berlin GmbH wieder die vertraglich vorgegebenen Kapazitäten erreicht. Darüber hinaus erhalten die Länder schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Schlechtleistungen, d.h. bei Verfehlungen des vertraglich vereinbarten Qualitätsniveaus. Kürzungen sind bei Qualitätsmängeln künftig nicht mehr auf 5 % des jährlichen Bestellerentgelts begrenzt. Vielmehr wird ab 2010 die Grenze bei 16 %, also dem mehr als Dreifachen liegen. Zudem wird ab dem Jahr 2011 unzureichende Sauberkeit zusätzlich bestraft. Im Ergebnis soll der geänderte Vertrag gewährleisten, dass die S-Bahn-Kapazität der aktuellen Nachfrage, aber auch dem künftigen, wachsenden Bedarf der Fahrgäste entspricht. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: Mit dem heute unterzeichneten Änderungsvertrag ist es gelungen, den Umfang und die Qualität der S-Bahn-Verkehrsleistung konkreter als bisher zu beschreiben und Leistungsmängel stärker als bisher finanziell zu sanktionieren. Um Missverständnisse zu vermeiden: Kürzungen sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Instrument, um die S-Bahn Berlin GmbH dazu anzuhalten, das vereinbarte Leistungsniveau nach Umfang und Qualität möglichst schnell zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen. Dafür werden wir gern so bald wie möglich wieder den vollen Preis zahlen! Das S-Bahn-System ist ein zentraler Bestandteil des ÖPNV in Berlin. Der teilweise Ausfall und die Einschränkungen in diesem System beeinträchtigen das ÖPNV-Angebot über einen längeren Zeitraum schwer. Die S-Bahn Berlin GmbH ist aufgefordert, das Vertrauen der Kunden in die S-Bahn und damit in den ÖPNV insgesamt durch eine möglichst zeitnahe hohe Qualität des S-Bahn-Verkehrs wiederherzustellen. Zum Nutzen der Kundinnen und Kunden werden die einbehaltenen Mittel zur weiteren Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur mit Schwerpunkt bei der BVG verwendet. PressearchivPressestelle
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