Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesKein Streusalz in Berlin!09.12.09, Pressemitteilung In Berlin ist die Anwendung von Auftaumitteln - bis auf gesetzlich geregelte Ausnahmen - verboten. Wegen der schädigenden Wirkung auf Pflanzen ist bei entsprechenden Wetterlagen der Einsatz von Streusalz nur durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) in bestimmten Straßenabschnitten zulässig. Die Ausbringung von Streusalz auf Gehwegen und Privatgrundstücken ist in Berlin grundsätzlich verboten. Entsprechende Bestimmungen enthalten § 3 Abs. 8 Straßenreinigungsgesetz sowie § 29 Abs. 1 Nr. 7 Berliner Naturschutzgesetz. Diese Verbote werden noch immer nicht ausreichend beachtet, obwohl nach dem Straßenreinigungsgesetz der Einsatz von Auftaumitteln (z. B. auf Gehwegen) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist für die Anwendung von Streusalzen und anderen Auftaumitteln auf Grundstücken sogar ein Bußgeld bis 50.000 Euro zu zahlen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Straßenbäume appelliert Senatorin Junge-Reyer an alle Berlinerinnen und Berliner: Im Winter besteht die Gefahr, dass unsere Bäume extrem leiden. Streusalz ist eine echte Gefahr für die Straßenbäume. Wer Gehwege oder Grundstücke von Eis und Schnee durch den Einsatz von Streusalz und anderen Auftaumitteln befreien möchte, nimmt in Kauf, unsere Bäume unwiderruflich krank zu machen. Das Salz reichert sich im Boden und anschließend in den Wurzeln der Bäume an, die Bäume werden nicht mehr ausreichend versorgt und können absterben. Deshalb appelliere ich an alle Berlinerinnen und Berliner: Beseitigen Sie Schnee und Eis auf Gehwegen und Grundstücken mit Besen, Schneeschaufel und Hacke, oder bekämpfen Sie Glätte mit salzfreien, abstumpfenden Streumittel wie Sand, Kies oder Sägespänen. Streusalz (Natriumchlorid) ist zwar das bekannteste Auftaumittel zur Schnee- und Eisglättebekämpfung und wird auch vom Einzelhandel angeboten, aber es ist für sehr viele Pflanzen einschließlich der Bäume schädlich, da es den Wasserhaushalt beeinträchtigt, zu vermindertem Wurzelwachstum führt und lebenswichtige Nährstoffe verdrängt. Zudem wird Streusalz nicht abgebaut, sondern reichert sich je nach Witterungsverlauf im Boden an. Natriumchlorid wird von den Bäumen über die Wurzeln aufgenommen und bis in die Blätter transportiert, wo es Verfärbungen der Blätter, Absterbeerscheinungen am Blattrand (sogenannte Nekrosen) und vorzeitigen Blattfall hervorruft. Ferner führt es zu Wachstumsstörungen. Bei empfindlichen Baumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie bewirken langfristige Salzbelastungen schüttere Kronen und langsames Absterben der Bäume. Berlin ist mit rund 425.000 Straßenbäumen eine außerordentlich grüne Stadt. Durchschnittlich stehen an jedem Kilometer-Stadtstraße 80 Bäume. Straßenbäume prägen also das Erscheinungsbild unserer Stadt in einem hohen Ausmaß und tragen auch zur Umwelt- und Wohnumfeldverbesserung bei. Deshalb müssen die Berliner Straßenbäume soweit wie möglich vor den schädlichen Auswirkungen von Tausalzen geschützt werden. PressearchivPressestelle
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