Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Entwidmung des ehemaligen Flughafens Tempelhof17.12.08, Pressemitteilung Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die beiden letzten Klagen - darunter die der ICAT - gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Entlassung der Anlagen und Flächen des Flughafens Berlin-Tempelhof aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Aufhebung der Planfeststellung) vom 7. Juni 2007 abgewiesen. Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die beiden Kläger durch die Entwidmung nicht in eigenen Rechten verletzt sind. Gegen diese Entscheidung können die Kläger den weiteren Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht beschreiten. PressearchivPressestelle
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