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Presse und AktuellesParkraumbewirtschaftung: Wirtschaftsfreundliche Neuregelung für Gewerbetreibende19.11.08, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat für Gewerbetreibende, die in den parkraumbewirtschafteten Gebieten im Innenstadtbereich tätig sind, weitreichende Erleichterungen eingeführt. Bisher waren bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für eine Freistellung von der Bedienung der Parkscheinautomaten eine Vielzahl von Tätigkeitsnachweisen in jeder Parkzone erforderlich. Dies hatte in den letzten Monaten vermehrt zu Klagen geführt. Nach Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer Berlin und der Handwerkskammer Berlin sind nur noch fünf Nachweise pro Bezirk aus den jeweils zurückliegenden acht Wochen einzureichen, um für alle Parkzonen dieses Bezirkes eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Bei derzeit sechs Bezirken mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung genügen nun insgesamt 30 Nachweise, um eine für alle Zonen geltende Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein Bezirk übernimmt federführend die Bearbeitung auch für die Zonen der anderen Bezirke. Für neu gegründete Unternehmen kann zunächst auch ohne Nachweise eine auf wenige Monate befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Neuregelung gilt ab sofort. Die für die Ausstellung zuständigen bezirklichen Straßenverkehrsbehörden sind von der Verkehrslenkung Berlin entsprechend unterrichtet worden. Senatorin Junge-Reyer: „Es bedarf auch weiterhin einer sorgfältigen Abwägung zwischen den verkehrlichen Zielen einer Parkraumbewirtschaftung und den berechtigten Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden in den betreffenden Gebieten. Mit der neuen Regelung, die gerade für unsere mittelständischen Betriebe eine spürbare Entlastung darstellen wird, haben wir den Spielraum für eine wirtschaftsfreundliche Verkehrspolitik voll ausgeschöpft.“ PressearchivPressestelle
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