Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesInteresse der Filmbranche an Berlin als Drehort nimmt zu29.11.07, Pressemitteilung Wenn man etwas über Dreharbeiten in Berlin hört, denkt man nicht gleich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständige Behörde. Doch ohne die Verkehrslenkung Berlin (VLB), einer Sonderbehörde dieser Senatsverwaltung, wären viele Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen nicht realisierbar. Die Senatsinitiative "Filmfreundliche Stadt", die Einrichtung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH mit Sitz in Babelsberg, die finanzielle Unterstützung durch Berlin und Brandenburg und nicht zuletzt auch die Vergabe von Fördermitteln des Bundes (Deutscher Film-Förder-Fond - 2007: 60 Mio ) locken erfolgreich immer mehr Filmschaffende an. So hat die Medienboard GmbH im Jahr 2006 245 Filmprojekte mit 26 Mio. gefördert. Diese Größenordnung ist auch im laufenden Jahr zu erwarten. Nach Berechnungen des Studios Babelsberg werden in diesem Jahr seitens der Filmbranche geschätzte 140 Mio. in Berlin und Brandenburg ausgegeben. In Berlin und in den Babelsberger Filmstudios werden eine Vielzahl von Serien wie z.B. GSG 9, Verliebt in Berlin, Unser Charly, Kriminaldauerdienst und GZSZ gedreht. Außerdem wurden bzw. werden im Jahr 2007 11 große Spielfilmvorhaben mit diversen Drehorten, wie z.B. "Rubicon" mit Tom Cruise und "Der Baader-Meinhof-Komplex" mit Moritz Bleibtreu, "Effi" (deutsche Produktion) und "The International" mit Clive Owens und Naomi Watts und in nächster Zeit "Mr. Nobody" mit Jared Leto und "Der Vorleser" mit Nicole Kidman umgesetzt. Dazu kommt eine Vielzahl von Werbefilmen und Werbefotos. Allein im Monat Juli 2007 waren 302 Drehorte mit unterschiedlichsten Ausprägungen in Berlin zu verzeichnen. Bevor aber im öffentlichen Raum Dreharbeiten durchgeführt werden können, ist grundsätzlich eine allgemeine Dreherlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrsordnung zwingende Voraussetzung. Bei der Verkehrslenkung Berlin ist in der weiteren Folge dann die Durchführung der Filmdreharbeiten konkret zu beantragen. Handelt es sich um einen Drehort im öffentlichen Verkehrsraum mit Absperrungen ist eine Einzelanordnung in Abstimmung mit der Polizei (formelle Anhörung) zu erarbeiten. Die näheren Angaben wie z.B. genauer Drehort und -zeitpunkt, Drehdauer, gewünschte Voll- oder Teilsperrungen von Straßen bzw. Gehwegen, Verkehrszeichenplan und Aufbauplanungen sind dann Voraussetzung für die VLB, um gegebenenfalls eine Anordnung einer notwendigen Straßen- oder Gehwegsperrung nach § 45 StVO zu erlassen. Daneben wird das bezirkliche Tiefbauamt als Straßenlandeigentümer im Zuge einer Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz eingebunden. Aber nicht nur der "Dreh" auf der Straße verursacht Verkehrseinschränkungen. Halteverbotsaufstellungen kommen auch bei Dreharbeiten in Gebäuden bzw. in nichtöffentlichen Bereichen zum Tragen, wo es lediglich um die zwingende Notwendigkeit geht, die Technikfahrzeuge der Firma möglichst in unmittelbarer Nachbarschaft zum Drehort abstellen zu können. Und wer schon einmal "Zaungast" bei Dreharbeiten war, kennt die Dimension solcher Kolonnen von Technikfahrzeugen. Für die Verkehrslenkung Berlin hieß das im vergangenen Jahr 4.166 Geschäftsvorgänge zu bearbeiten - von der allgemeinen Dreherlaubnis über die Jahresanordnung zum Aufstellen von Haltverbotszeichen bis hin zu den Blaulicht- und Trailerfahrten. Die Filmbranche wird damit zunehmend auch ein Wirtschaftsfaktor. Die im Filmbereich erzielten Einnahmen durch Gebühren sind erheblich. Prognostisch sind für das laufende Kalenderjahr rund 45.000,- durch Genehmigungsverfahren, rund 4.000,- allein durch Ausnahmegenehmigungen und rund 353.000,- durch Anordnungen in die Haushaltsanmeldungen eingeflossen. Die VLB hat die komplexe Aufgabe, die Anträge der boomenden Filmindustrie möglichst positiv und verkehrsgerecht zu bescheiden. Einem wie anfangs ausgeführt anhaltenden hohem Wachstum der Branche in Berlin mit all den positiven wirtschaftlichen Folgen für die Stadt, wird durch einen hohen Arbeitsaufwand auf Seiten der Genehmigungsbehörden Rechnung getragen. Auch die Verkehrsteilnehmer und Anwohner spüren die zunehmenden Aktivitäten der Filmbranche. Deshalb gehört es auch zu den Aufgaben der VLB, die aus Sicht des Antragstellers zwingend notwendigen verkehrlichen Einschränkungen dem Umfang und der Dauer nach zu reduzieren. Jörg Lange, Leiter der VLB: "Deshalb richten wir die Bitte an die Filmschaffenden, möglichst langfristig Sperrungen und Halteverbote zu beantragen, damit wir die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informieren können. Und wir bitten die Berliner und Berlinerinnen um Verständnis für die durch Dreharbeiten verursachten Unannehmlichkeiten." Die Kriminalserie GSG 9 dreht in diesem Jahr bereits seit März an mehreren Orten in Berlin. Wie der Motivaufnahmeleiter Dubravko Grisic erläuterte, gehörte dazu u.a. der Aufbau eines Kranes in der Schwedter Straße, Intervallsperrungen in der Beusselstraße für eine Autofahrt mit pyrotechnischem Einsatz und die heutige Sperrung der Mauerstraße. So spannend das Beobachten des Filmdrehs auch ist, so unangenehm ist die gesperrte Straße oder das wegen Filmarbeiten angebrachte Halteverbot vor der Haustür. Doch die Filmstadt Berlin ist - auch Dank der VLB und des Verständnisses seiner Bewohner - ein guter Gastgeber. Mit Spannung verfolgen wir auch die Kriminalserie GSG 9, die vor der Haustür der Berliner und Berlinerinnen spielt und die uns heute einen Blick "hinter die Kulissen" gestattet - auch wenn wir dadurch die Mauerstraße umfahren müssen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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