Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesNichtraucherschutz in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung07.07.06, Pressemitteilung Die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Ingeborg Junge-Reyer, hat heute mit dem örtlichen Personalrat eine Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz und zu Angeboten zur Rauchentwöhnung abgeschlossen. Danach besteht in den Bürodienstgebäuden der Senatsverwaltung für die Mitarbeiter/innen und Besucher/innen ein Rauchverbot, um insbesondere die Nichtraucher/innen vor den erheblichen gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das Rauchen ist daher künftig in den Dienstgebäuden der Senatsverwaltung nur noch in hierfür besonders gekennzeichneten Raucherbereichen zulässig, die die Dienststelle gemeinsam mit der Vermieterin, der Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), in den einzelnen örtlichen Bereichen bis zum 1. Januar 2007 einzurichten hat. Dagegen ist die Bereitstellung von sog. Raucherzimmern nicht gestattet. Mögliche Verstöße gegen diese Dienstvereinbarung durch Mitarbeiter/innen können künftig zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Die Dienststelle bietet für drei Jahre im Rahmen eines Pilotprojektes für die rauchenden Mitarbeiter/innen Angebote zur Rauchentwöhnung an, die von der AG Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung begleitet werden. Dem Abschluss dieser Dienstvereinbarung war eine Mitarbeiterbefragung des Personalrates vorausgegangen, die im Ergebnis eine 40%ige positive Einstellung der Raucher/innen und eine 90%ige Zustimmung der Nichtraucher/innen zu der jetzt abgeschlossenen Dienstvereinbarung ergeben hat. Der Personalrat hat darafhin im Mai diesen Jahres einen ersten Entwurf einer Dienstvereinbarung vorgelegt, der nach Abstimmungen mit allen Abteilungen der Senatsverwaltung zu der nunmehr abgeschlossenen Fassung geführt hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist die erste Senatsverwaltung, die ein Rauchverbot für ihre Dienstgebäude erlassen hat. PressearchivPressestelle
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