Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesKammergericht bestätigt Senatsbauverwaltung15.02.06, Pressemitteilung Berlin trägt nicht die Kosten für PCB-Entsorgung im Olympiastadion Im Rechtsstreit um die im Zusammenhang mit der Sanierung des Olympiastadions entstandenen Kosten der PCB(polychlorierte Biphenyle)-Entsorgung hat das Kammergericht dem Landgericht Berlin und damit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Recht gegeben: Der Rückforderungsanspruch des Landes Berlin gegenüber der Walter Bau-AG i.I. bezüglich der vorgestreckten Kosten für die PCB-Entsorgung in Höhe von rund 3 Mio. € wurde vom Kammergericht bestätigt. Darüber hinaus hat das Kammergericht noch einmal bekräftigt, dass die Walter Bau-AG i.I. auch keine zusätzlichen sonstigen Ansprüche aufgrund der vorgefundenen Schadstoffe gegen das Land Berlin geltend machen kann. Dabei ging es um ein Streitvolumen von ca. 7 Mio. €. Dem Streit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2001 wurden im Innern des Stadions PCB-Kontaminationen entdeckt, die wegen der zu befürchtenden Gesundheitsgefahren eine schnelle Beseitigung notwendig machten und damit zu einem überwiegenden Baustopp führten. Das mit der Sanierung des Stadions beauftragte Bauunternehmen Walter Bau-AG vertrat die Ansicht, dass die zusätzlich notwendig gewordene Entsorgungsleistung vom Land Berlin auch extra vergütet werden müsse. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lehnte dies unter Hinweis auf die diesbezüglich eindeutigen vertraglichen Regelungen ab, wonach das Bauunternehmen die schlüsselfertige Sanierung des Olympiastadions zu einem garantierten Festpreis vertraglich zugesichert hatte. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte und des Scheiterns einer einvernehmlichen Lösung erklärte sich die Senatsverwaltung bereit, der Walter Bau-AG die Kosten für die PCB-Entsorgung vorläufig zu erstatten, um die Fertigstellung des Stadions bis zum WM-Finale 2006 nicht zu gefährden. Die anschließend vom Land Berlin bei dem Landgericht Berlin eingereichte Klage gegen die Walter Bau-AG auf Rückerstattung der Vergütung hatte in vollem Umfang Erfolg. Auf die vom zwischenzeitlich eingesetzten Insolvenzverwalter im August 2005 eingelegte Berufung wurde das Urteil vom Kammergericht nunmehr bestätigt. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer begrüßt die Entscheidung des Kammergerichts: "Das Urteil bekräftigt, dass das Projekt Sanierung und Modernisierung des Olympiastadions durch die Senatsbauverwaltung auf eine weitgehende kostensichere vertragliche Grundlage gestellt wurde. Das Urteil bestätigt uns gleichzeitig in unserem wichtigen Ziel nach kostensicheren Bauen selbst unter erschwerten Bedingungen." PressearchivPressestelle
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