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Presse und AktuellesAusbau Flughafen Schönefeld03.08.05, Pressemitteilung Junge-Reyer und Szymanski zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. Februar 2005 zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. In dem damit anhängig gewordenen Revisionsverfahren wird vom Bundesverwaltungsgericht zu überprüfen sein, ob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, mit dem es den Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt hat, Bestand hat oder nicht. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Revision zuzulassen, begrüße ich sehr. Mit der Revision besteht nun die Chance, die auch von uns gesehene grundsätzliche Bedeutung der Fragen des Verhältnisses von Raumordnung und Fachplanung näher zu bestimmen und eindeutig zu klären.“ Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Die Zulassung der Revision begrüße ich sehr. Da dies jedoch noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Verfahrens darstellt, wird das bereits begonnene ‚ergänzende Verfahren’ zum Landesentwicklungsplan entsprechend den Empfehlungen der von den Ländern Berlin und Brandenburg eingesetzten Projektgruppe vorsorglich fortgesetzt.“ PressearchivPressestelle
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