Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesAbsicherung für Mieter nach OVG-Entscheidung17.12.04, Pressemitteilung Mit der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin den Anspruch auf Anschlussförderung der Sistra GmbH & Co. KG im sozialen Wohungsbau zurückzuweisen, ist das Gericht die Argumentation des Landes Berlin gefolgt. Der Senat hatte am 4. Februar 2003 beschlossen auf die Anschlussförderung noch nicht beschiedener Objekte des Wohnungsbauprogrammjahres 1986 und der Wohnungsbauprogrammjahre ab 1987 zu verzichten. Am 11. Februar 2003 hat der Senat für Mieter, die in diesen Wohnungen wohnen, Härtefallregelungen getroffen. So wird in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen an die Mieterhaushalte ein Mietausgleich gewährt. Liegt das anrechenbare Haushaltseinkommen unter der Bundeseinkommensgrenze für Sozialwohnungen, werden anfänglich 90% der Mietsteigerungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete übernommen. Der Mietausgleich wird bis zu 5 Jahre gezahlt und reduziert sich dabei jährlich um 20%. Sollte ein Umzug aus den betroffenen Sozialbauwohnungen dennoch unvermeidbar sein, so gewährt das Land Berlin Umzugskostenhilfen. Je nach Haushaltsgröße werden 1.500 € bis 3.500 € gewährt. Auch private Eigentümer, die in eigengenutztem Wohneigentum von den Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, erhalten Unterstützung durch das Land Berlin, damit ein drohender Auszug aus der Eigenturmswohnung abgewendet werden kann. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird mit gemeinnützigen Stiftungen oder Genossenschaften die Ertragslage nach Wegfall der Anschlussförderung erörtern. Eine weiter Förderung dieser Institutionen ist möglich. Bereits in 2004 hat der Arbeitersamariterbund auf Basis dieser Förderung Mittel erhalten. Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung standen für 2004 8 Mio. € für diese Härtefälle zur Verfügung, die nicht ausgeschöpft wurden. 2003 sind insgesamt 900.000 € aus diesem Haushaltstitel beansprucht worden. Für das kommende Jahr hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung knapp 10 Mio. € für Härtefälle, die sich aus dem Ende der Anschlussförderung ergeben, bereit gestellt. "Wir schaffen mit der Bereitstellung dieser Mittel in unserem Haushalt die Sicherheit, dass Ältere, Kranke oder sozial Schwache nicht durch Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau unverhältnismäßig hart getroffen werden. Wir sind uns unser Verantwortung für die Mieter Berlins in den Sozialwohnungen bewusst und stellen uns deshalb auch den Konsequenzen, die aus dem Ende der Anschlussförderung erwachsen könnten. Mieter, die von Mietsteigerungen betroffen sind, sollten sich umgehend mit der IBB in Verbindung setzen." so Senatorin Ingeborg Junge-Reyer. Die Infohotline der IBB für Mieter ist unter der Telefonnummer 2125 2660 zu erreichen. PressearchivPressestelle
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