Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesUmweltverträgliche Abfallentsorgung im Land Berlin gewährleistet31.03.04, Pressemitteilung Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft begrüßen Ausschreibungsergebnis der BSR. In der heutigen Sitzung des Berliner Umweltausschusses unterrichtete die BSR im Beisein der Staatssekretäre der zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Maria Krautzberger und Volkmar Strauch, die Abgeordneten über die Auswahlentscheidung zur Abfallentsorgung im Ergebnis der europaweiten Ausschreibungen. Mit dieser getroffenen Auswahlentscheidung durch die BSR wird somit die Entsorgungssicherheit für Berliner Abfälle ab 2005 zu sozialverträglichen Kosten bei Einhaltung hoher Umweltstandards gewährleistet. Nach umfassender Auswertung der eingegangenen Angebote durch die BSR sollen die über die Kapazität der MVA Ruhleben (520.000 Mg/a) hinausgehende Siedlungsabfallmenge in Höhe von rund 460.000 Mg/a zukünftig wie folgt entsorgt werden: Vergabeverfahren im Rahmen des offenen Verfahrens (VOL) Entsorgung von 233.000 Mg/a in zwei Losen Los 1 Entsorgung von 100.000 Mg/h Restabfall bis 31.12.2015 Bestbieter: Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling Anlage: MBA (Mechanisch-biologische Abfallbehandlung) Standort: Land Brandenburg Los 2 Entsorgung von 133.000 Mg/h Restabfall bis 31.12.2011 Bestbieter: Bietergemeinschaft MEAB/ALBA Anlage: MPS (Mechanisch-physikalische Stabilisierung)/Berlin Standort: MBA/ Land Brandenburg Vergabeverfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens Suche eines privaten Partners für eine gemischtwirtschaftliche PPP-Gesellschaft zur Entsorgung von 230.000 Mg/a Restabfall bis zum 31.12.2015 Bestbieter: ALBA Baudienstleistung und Recycling GmbH & Co.KG Anlage: MPS (Mechanisch-physikalische Stabilisierung) Standort: Berlin Ab 1.6.2005 dürfen gemäß den verbindlichen Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung Siedlungsabfälle nicht mehr unbehandelt in Deutschland deponiert werden. Daher ist es erforderlich, dass die bisher deponierten Berliner Siedlungsabfälle spätestens ab diesem Datum mechanisch-biologisch oder thermisch nach dem heutigen Stand der Technik umweltverträglich vorbehandelt werden. So werden zukünftig die anfallenden Siedlungsabfälle weitgehend so behandelt und stofflich oder energetisch verwertet werden, dass praktisch keine zu beseitigende Rückstände zur Deponierung mehr anfallen. Die Ablagerung von Siedlungsabfällen in Deponien stellen nach Auffassung beider Senatsverwaltungen das Gegenteil eines nachhaltigen Wirtschaftens dar. Durch das Deponieren werden Stoffe von einer Nutzung als Ressource ausgeschlossen, die Deponierung führt zu erheblichen Umweltbelastungen (Deponiegas, Sickerwasser), nicht vermeidbare Methanemissionen schädigen in besonderem Maße das Klima und schließlich werden heizwertreiche Abfallbestandteile nicht zur Substitution anderer Energieträger genutzt. Die Kosten für den Gebührenbestandteil "Entsorgung" werden durch diese notwendigen technologischen und damit auch ökologischen Verbesserungen dann durchschnittlich um rund 1,20€ pro Einwohner und Monat steigen. Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten liegen die zukünftigen Abfallentsorgungskosten im Land Berlin jedoch weiterhin eher im mittleren Kostenbereich. PressearchivPressestelle
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