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Presse und AktuellesStrieder begrüßt Verständigung der Bauminister zur Zukunft der Städtebauförderung in Deutschland05.12.03, Pressemitteilung Auf der Bauministerkonferenz, die seit dem gestrigen 4. Dezember 2003 in Kassel tagt, haben sich die Landesminister zur Zukunft der Städtebauförderung geeinigt. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder begrüßt diese Verständigung, die einen Stufenplan zur Angleichung der Städtebauförderung West an die in Ostdeutschland vorsieht. Damit wird sowohl der weiterhin bestehende besondere Bedarf Ostdeutschlands als auch der belasteten Regionen Westdeutschlands anerkannt. Unverändert bleibt die Förderung des Bundes für den städtebaulichen Denkmalschutz und den Stadtumbau Ost. Zur Finanzierung wollen die Bauminister Teile der geplanten Einsparung bei der Eigenheimzulage verwenden. Damit wird eine wichtige Forderung des Landes Berlin umgesetzt, für das die derzeitige Verteilung der Lasten der Eigenheimzulage nicht länger akzeptiert werden kann. Berlin erhält derzeit aus der mit Bund und Länder geschlossenen Verwaltungsvereinbarung 2003 zur Stadtbauförderung insgesamt 37,869 Mio. €, die sich wie folgt zusammensetzen:
108. Bauministerkonferenz Beschluss Zukunft der Städtebauförderung (Verteilerschlüssel) 1. Die Ministerkonferenz bekräftigt ihren einstimmigen Beschluss vom 7./8. November 2002 und fordert den Bund auf, die Kürzungen in der Städtebauförderung zurückzunehmen und die Mittel in 2004 für die Städtebauförderung West und das gemeinsame Programm Soziale Stadt wieder auf mindestens 172 Mio. € anzuheben. 2. Die Ministerkonferenz fordert den Bund auf, schon im Rahmen der 2004 abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung dadurch einen Beitrag zur Deregulierung zu leisten, dass den Ländern größere Spielräume (insbesondere gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener Programme) bei der Mittelverwendung eingeräumt werden. Eine Zweckbestimmungsvorschrift bei den Bundesfinanzhilfen sollen entfallen, damit an die jeweils unterschiedliche Verhältnisse angepasste Maßnahmen und Programme von den Ländern gestaltet und umgesetzt werden können. 3. Die Ministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Verteilung der Bundesfinanzhilfen dem städtebaulichen Erneuerungsbedarf in allen Ländern Rechnung tragen muss. Die bisherige Verteilung der Mittel auf die neuen und alten Länder wird dieser Anforderung nicht gerecht und bedarf einer Veränderung. Zunächst soll die Angleichung der Städtebauförderung West und Ost (ohne städtebaulichen Denkmalschutz und Stadtumbau Ost) ab 2005 in höchstens drei Jahresschritten auf ein Verhältnis 50 : 50 erfolgen. 4. Die Einsparung durch eine mögliche Kürzung der Eigenheimzulage soll teilweise sowohl für die Aufstockung der Städtebauförderung West als auch für die Aufstockung der Altschuldenhilfe (§ 6 AHG) für die bis zum 31. Dezember 2003 eingehenden Anträge verwendet werden. 5. Die Bauministerkonferenz begrüßt die Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Wohnen, für die Städtebauförderung Ost und West ab 2005 einen Haushaltstitel einzurichten, damit die Verteilung nicht abgerufener Fördermittel auf alle Länder erfolgen kann. Die Bauministerkonferenz bittet den Bund, diese Regelung schon 2004 zu ermöglichen. PressearchivPressestelle
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