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Presse und AktuellesFührerscheinneulinge können die Probezeit verkürzen19.11.03, Pressemitteilung Ab Januar 2004 startet in Berlin das Modell Zweite Phase der Fahrausbildung für alle Inhaber eines Pkw-Führerscheines auf Probe. Mit einem freiwilligen Fortbildungsseminar kann ein Fahranfänger dadurch die Probezeit von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, wenn kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen wird. Wurde die Probezeit durch ein Verstoß gegen die StVO auf vier Jahre verlängert, kann auch hier bei Besuch des angebotenen Fortbildungsseminars die Probezeit um ein Jahr verkürzt werden. Senator Peter Strieder: "Die hohen Unfallzahlen sprechen für sich: 2002 waren in Berlin 13 Unfalltote und 2.948 Verunglückte zwischen 18 und 24 Jahre alt. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um diese immer noch zu hohen Unfallzahlen bei den jungen Autofahrern weiter zu senken. Von dem Modellprojekt verspreche ich mir eine Erhöhung der Fahrkompetenz bei dieser Risikogruppe." Ziel ist es, das Unfallrisiko junger Fahranfänger zu senken, indem ein verantwortungsbewusstes Fahrverhalten geübt wird. Eigene Erfahrungen und erlebte Situationen werden analysiert, um für künftige Situationen sichere Fahrstrategien entwickeln zu können. Praktische Fahrübungen sollen helfen, gefährliche Situationen zu meistern oder es am Besten gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe - die sogenannte 2. Phase der Fahrausbildung - einzuführen. Die Fortbildungsseminare bestehen aus drei Gruppensitzungen bei einem Fahrlehrer zu je 90 Minuten, einer Übungs- und Beobachtungsfahrt durch den Fahrlehrer mit jeweils 2 oder 3 Teilnehmern und einer Fahrzeit von 60 Minuten je Teilnehmer sowie praktischen Sicherheitsübungen unter der Leitung eines Moderators von 240 Minuten auf einem Verkehrsübungsplatz. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw), deren Probezeit noch nicht abgelaufen ist und die am Tag des Beginns des Seminars mindestens sechs Monate im Besitz der Klasse B sind. Der Modellversuch wird wissenschaftlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet und ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Kosten für diese freiwillige Fahrausbildung sollen nach ersten Schätzungen bei etwa 250 Euro liegen. PressearchivPressestelle
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