Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesÜbergangsregelung zur Umsetzung der Pfandpflicht endet01.10.03, Pressemitteilung Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen, wenn sie in gleicher Art, Form oder Größe im Sortiment geführt werden Am heutigen 1. Oktober 2003 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung der seit dem Januar 2003 geltenden Pfandpflicht. Diese Übergangsregelung war mit der Handels- und der Verpackungsindustrie vereinbart worden. Basis dazu war deren Zusage, bis Ende September 2003 ein bundesweit verbraucherfreundliches Rücknahmesystem zu installieren. Abweichend von den Regelungen der Verpackungsverordnung musste nach dieser Vereinbarung das Pfand bis zum 30. September 2003 nur auf der letzten Vertreiberstufe erhoben werden; die Rücknahme der gebrauchten Getränkeverpackungen erfolgte nur da, wo sie gekauft wurde. Nachdem diese vereinbarte Frist gestern abgelaufen ist, gilt laut Verpackungsverordnung: Auf alle Einweg-Getränkeverpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, ist ein Pfand in Höhe von 25 Cent bzw. bei einem Füllvolumen von mehr als 1,5 l von 50 Cent auf allen Vertreiberstufen zu erheben. Betroffen hiervon sind Glas- und Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) sowie Getränkedosen. Die Rücknahmepflicht der gebrauchten Verpackungen gilt für alle Einweg-Getränkeverpackungen gleicher Art, Form und Größe der im Sortiment geführten Waren und hierfür ist das Pfand bei der Rückgabe zu erstatten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Einhaltung der Vorschriften der Verpackungsverordnung im Berliner Stadtgebiet ab sofort überprüfen. Verstöße gegen die Pfandpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EURO geahndet werden. PressearchivPressestelle
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