Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesAuch in diesem Jahr freie Fahrt für LKW von und nach Berlin am Reformationstag26.10.00, Pressemitteilung Auch in diesem Jahr dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw im Verkehr von und nach Berlin am 31. Oktober in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bundesautobahnen A 2, A 9, A 10, A 111, A 113, A 114, A 115 und A 24 befahren, obwohl der Reformationstag in diesen Ländern gesetzlicher Feiertag ist und deshalb dort an diesem Tage das Feiertagsfahrverbot für die genannten Fahrzeuge gilt. Dasselbe gilt auch für Fahrten aus Polen nach Berlin, nicht jedoch für solche aus Berlin nach Polen, auf den Bundesautobahnen A 11, A 12, A 13 A 113, A 114 und A 15 in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die allgemeine Ausnahmegenehmigung wird im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht werden. Ein Verlasen der Autobahn in den genannten Ländern ist nicht zulässig, ausgenommen hiervon sind eine baustellen- oder unfallbedingte Vollsperrung der Richtungsfahrbahn und das Abschleppen eines liegengebliebenen Lkw. Die mit der allgemeinen Ausnahmegenehmigung verbundene Erleichterung für den Güterkraftverkehr in Berlin ist eine wichtige Maßnahme zugunsten der Wirtschaft unserer Stadt, weil am Folgetag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland das allgemeine Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gilt und sich deshalb ohne die Ausnahmeregelung der Güterverkehr von und nach Berlin um zwei Tage verzögern würde. PressearchivPressestelle
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