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Presse und AktuellesNeue Mietenpolitik: 9,- DM kalt wird die Mietgrenze für Sozialwohnungen13.09.00, Pressemitteilung Senat ermöglicht mit dem Einsatz von 132 Millionen DM das "Mietenkonzept 2001" Nachdem der Senat am gestrigen Dienstag in seiner Sitzung das von Senator Peter Strieder, für den sozialen Wohnungsbau (Erster Förderungsweg) geltende "Mietenkonzept 2001" beschlossen hat, informierte der Senator heute auf einer Pressekonferenz über Inhalte und Schwerpunkte dieses mietenpolitisch bedeutsamen Beschlusses. Senator Strieder: "In der vergangenen Woche wurde der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlicht. Er wird nicht nur als Orientierungsrahmen von Mietern und Vermietern geschätzt, sondern zeigt auch ganz aktuell und transparent den Berliner Mietenmarkt, der sich in den letzten Jahren zu einem Mietermarkt gewandelt hat. Der Senat sorgt nun seinerseits dafür, dass die Mieten im Sozialwohnungsbau begrenzt bleiben. Mit dem gestern vom Senat beschlossenen 'Mietenkonzept 2001', das Mieter von Sozialwohnungen in Berlin weiterhin vor undifferenzierten und übermäßigen Mieterhöhungen schützt, wird dieser Entwicklung Rechnung getragen. So werden rund zwei Drittel der Haushalte in Sozialwohnungen im Jahr 2001 keine Mieterhöhung erhalten. So verzichtet Berlin in den rund 118.000 Wohnungen, die in den Wohnungsbauprogrammen bis zum Jahr 1971 gefördert wurden, grundsätzlich auf eine Mietanhebung. Für Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 gilt: 9,- DM kalt ist die Mietgrenze für Sozialwohnungen. Also: Nur Wohnungen mit Nettokaltmieten unter 8,60 DM/m² in einfacher Wohnlage und unter 9,00 DM/m² in mittlerer und guter Wohnlage erhalten eine Mieterhöhung. Bei den 136.300 Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 werden daher 76.200 Haushalte keine bzw. nur eine geminderte Mieterhöhung erhalten. Lediglich bei 60.100 Sozialwohnungen findet im Jahr 2001 die planmäßige jährliche Mieterhöhung von 0,25 DM/m² monatlich statt. Für bestimmte Finanzierungssonderfälle im Bereich des Sozialwohnungsbestandes wurden darüber hinaus Regelungen getroffen, die Mieterhöhungen bis zu 3,24 DM/m² monatlich verhindern. Damit konnten die mit den Mietenkonzepten 1999 und 2000 eingeleiteten Maßnahmen fortgeführt und um neue mietenpolitische Maßnahmen ergänzt werden. Mit 132 Millionen DM sichert der Senat die Umsetzung dieser mieterfreundlichen Maßnahmen, die ein wichtiger Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserer Stadt sind." Insgesamt stellen sich diese mietenpolitischen Maßnahmen wie folgt dar: - Das Mietenkonzept 2001 verzichtet bei Sozialwohnungen weiterhin auf allgemeine flächendeckende Mieterhöhungen durch Förderungsabbau im Sozialen Wohnungsbau und setzt sich differenziert mit konkreten Lagen und sozialen Situationen auseinander. - Die mit dem Mietenkonzept 1999 eingeführten und im Jahr 2000 fortgeltenden Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen in Sozialwohnungen wurden aufgrund des Berliner Mietspiegels 2000 an die Gegebenheiten des Mietenmarktes angepasst. - Die Kappungsgrenzen für weitere Mieterhöhungen im Bestand der Sozialwohnungen liegen in der einfachen Wohnlage bei einer Nettokaltmiete von 8,60 DM/m² mtl. und in der mittleren und guten Wohnlage bei 9,00 DM/m² mtl. Also immer da, wo Mieten in Sozialwohnungen bereits über den am Mietspiegel orientierten Kappungsgrenzen liegen, wird es grundsätzlich keine Mieterhöhungen geben. - Ebenso wird in Großsiedlungen und Wohnkomplexen des Sozialen Wohnungsbaus, in denen aufgrund schwieriger Sozialstruktur bereits die Fehlbelegungsabgabe und die Belegungsbindungen entfallen sind, auf Mietsteigerungen grundsätzlich verzichtet. Zusammengefaßt die wesentlichen Regelungen: - Grundsätzlich keine förderungsbedingten Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen der Wohnungsbauprogrammjahre bis 1971. Der niedrigere durchschnittliche Mietzins entspricht tendenziell auch dem niedrigeren Wohnwert dieser Wohnungen. Bei weiteren förderungsbedingten Mieterhöhungen würde die Marktfähigkeit dieser Wohnungen weiter verringert und Wohnungsleerstand drohen. - Die Kappungsgrenzen für förderungsbedingte Mieterhöhungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 im sozialen Wohnungsbau wurden fortentwickelt und das gebietsorientierte Aussetzen von förderungsbedingten Mieterhöhungen bleibt bestehen. Es soll vermieden werden, dass die Sozialmieten weiter steigen und damit ein Niveau erreichen, das für die Mieter in der Regel nicht mehr vertretbar ist. Die Kappungsgrenzen für planmäßige Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 wurden entsprechend der aktuellen im Mietspiegel 2000 abgebildeten Marktentwicklung für die westlichen Bezirke angepasst. Die 16 Problemgebiete der Kategorie I, für die Unterstützung durch Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand der Großsiedlungen erforderlich ist, sind von den förderungsbedingten Mieterhöhungen ausgenommen. Zu diesen Gebieten zählen 25.368 Sozialwohnungen, z.B. die Gebiete Brunnenstraße und Wollankstraße im Bezirk Wedding, Gebiet Sonnenallee im Bezirk Neukölln, Gebiet Wassertorplatz im Bezirk Kreuzberg. Eine Freistellung von Belegungsbindungen und die Aussetzung der Erhebung von Fehlbelegungsabgabe ist in diesen Gebieten ebenfalls bereits bis März 2001 erfolgt und soll verlängert werden. - Sonderaufwendungszuschüsse für Wohnungen der Wohnungsbauprogramme 1967 bis 1971 werden grundsätzlich zwei Jahre weitergezahlt. ;Zum 31. 12. 2000 wären diese Zuschüsse ausgelaufen. Dies hätte zum Teil erhebliche Mieterhöhungen für die betroffenen Sozialwohnungen zur Folge. Zur Vermeidung erheblicher Mieterhöhungen werden weiterhin Zuschüsse gezahlt. - Mit weiteren Maßnahmen werden die Mietpreisspitzen im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg) reduziert. Die Investitionsbank Berlin wird die Maßnahmen des Mietenkonzeptes 2001 fortlaufend umsetzen und weiterhin Strategien betreiben, die Mietpreisspitzen im sozialen Wohnungsbau abzusenken. Die Investitionsbank Berlin prüft gemeinsam mit den Eigentümern geeignete Maßnahmen (z.B. im Rahmen von Umfinanzierungen). Im Rahmen der Mietenkonzepte 1999 und 2000 konnten bisher bei 9.700 Wohnungen die Mieten durch Umfinanzierung der Fremdmittel um bis zu 4,87 DM/m² monatlich gesenkt werden. Gleichzeitig sind durch derartige Umfinanzierungen ca. 116 Millionen DM an Förderungsmittel eingespart worden. PressearchivPressestelle
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