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Presse und AktuellesErleichterungen für den Handel22.09.00, Pressemitteilung Neue Regelungen für Warenpräsentation im öffentlichen Straßenland Ab 1. Oktober 2000 können Berliner Einzelhändler vor ihren Geschäften öffentliches Straßenland bis zu einer Tiefe von 1 Meter für die Warenpräsentation kostenfrei nutzen. Nach dieser neuen Regelung wird der 1-Meter-Bereich unmittelbar vor der Schaufensterfront bei der ansonsten kostenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland nicht mit angerechnet, so dass dieser Bereich ungeachtet der Größe der insgesamt in Anspruch genommenen Fläche stets kostenfrei bleibt. Diese nun getroffene Neuregelung entlastet die Berliner Einzelhandelsunternehmen finanziell und kann damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der innerstädtischen Einzelhandelsstandorte beitragen. Darüber hinaus werden ab dem 1. Januar 2002 nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Flächen in Rechnung gestellt, das heißt, die jetzt noch gültigen Rundungen der Flächenmaße entfallen damit. Die bisher privatrechtlich ausgerichtete Entgeltordnung wird durch eine Sondernutzungsgebührenordnung ersetzt. Damit werden - sofern keine entgegenstehenden Erkenntnisse vorliegen - künftig auch die Genehmigungen zur Sondernutzung von Straßenland für das Herausstellen von Waren grundsätzlich unbefristet unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Dazu die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Maria Krautzberger: "Ich sehe darin einen Beitrag zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und zur Stärkung der innerstädtischen Einzelhandelsstandorte". Ermöglicht wurde diese Änderung durch die positiven Ergebnisse von Modellversuchen in der Spandauer Altstadt und in der Köpenicker Bölschestraße. Ziel der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der IHK Berlin begleiteten Modellversuche war es, die Präsentation von Waren auf öffentlichem Straßenland zu erleichtern. Für die Modellversuche hatte der Polizeipräsident von Berlin den Einzelhändlern eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt. Die hohe Akzeptanz der Besucher in der Altstadt Spandau bzw. der Köpenicker Bölschestraße gegenüber der erweiterten Warenpräsentation auf öffentlichem Straßenland spricht eindeutig für diesen Modellversuch. Daher hatte die IHK Berlin für eine Lockerung der bestehenden Vorschrift für das Herausstellen von Waren auf öffentlichem Straßenland plädiert. IHK Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hertz: "Ich begrüße die neuen Regelungen als ein gutes Beispiel für Erleichterungen und erzielbare Ergebnisse, die entstehen können, wenn Politik, Verwaltung und Wirtschaft an einem Strang ziehen". PressearchivPressestelle
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