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Presse und AktuellesGSW wird privatisiert - GEWOBAG bleibt im Landeseigentum27.06.00, Pressemitteilung Der Senator für Finanzen, Peter Kurth, und der Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, haben dem Senat in seiner heutigen Sitzung in einer gemeinsamen Vorlage das "Konzept über den Beitrag der Wohnungswirtschaft zur Konsolidierung des Haushaltes" zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die schwierige finanzielle Lage des Landeshaushaltes macht es unumgänglich, dass in dieser Legislaturperiode aus Vermögensaktivierungen rd. 7,5 Milliarden DM aufgebracht werden. Davon muß die Wohnungswirtschaft mindestens 2,5 Milliarden DM beisteuern. Das von der Senatsverwaltung für Finanzen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einer langen und intensiven Diskussion erarbeitete Konzept zeigt auf, wie durch Vermögensaktivierungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die dringend notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts unterstützt werden kann. Als erster Schritt wird jetzt die das Land beratende Investmentbank ausgewählt. Das vom Senat zustimmend zur Kenntnis genommene Konzept dient der Planungssicherheit für die Haushaltspolitik und die Berliner Wohnungswirtschaft. Dazu gehört die Privatisierung der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH (GSW) durch eine Investmentbank. Das Land Berlin ist mit 100 % an der GSW beteiligt und beabsichtigt, einen Anteil von mindestens 74,9 % an einen oder mehrere nationale oder internationale Investoren zu veräußern. Eine Veräußerung aller Geschäftsanteile ist dann möglich, wenn der Erwerber dem Land Berlin bei der Besetzung der Aufsichtsratsgremien und bei der Gestaltung der Geschäftspolitik den Status eines Minderheitsgesellschafters mit einem Anteil von 25,1 % vertraglich einräumt. Da es sich hierbei um eine sozial- und wohnungspolitisch schwerwiegende Entscheidung sowohl für die Mieterinnen und Mieter der insgesamt rd. 59.000 Wohnungseinheiten als auch für die rd. 1.080 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, zeigt das Konzept insbesondere und ausführlich auf, welche Anforderungen das Land Berlin an den späteren Investor stellt. Dabei handelt es sich u.a. um folgende: - Dem Sicherheitsverlangen der Mieter ist durch die Fortführung der satzungsgemäß verankerten sozial- und wohnungspolitischen Zielsetzungen auf Dauer Rechnung zu tragen. Der Verzicht auf Eigenbedarfskündigung und Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist auf Dauer festzulegen. - Die Begrenzung der Miete bei Neuvermietung auf 5% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten wird beibehalten; bei Modernisierungsmieten liegt die Begrenzung bei 10 %. Als ausschließliches Begründungsmittel für Mieterhöhungen dient der Mietspiegel, d.h. das Heranziehen von Gutachten oder Vergleichswohnungen ist nicht zulässig. - Das Land Berlin möchte die GSW langfristig als Immobiliengesellschaft, die vor allem im Mietwohnungsbereich tätig ist, in Berlin erhalten. Neben dem Verkauf an Mieter soll der Verkauf an Mietergemeinschaften oder -genossenschaften unterstützt werden. - 25% der Wohnungen sind ausschließlich den Mietern zum Verkauf am unteren Rand des Marktüblichen anzubieten. Lediglich frei werdende Wohnungen aus diesen Beständen dürfen an andere Interessenten - jedoch nur an Eigennutzer -veräußert werden. - Die Eigenständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Gesellschaft ist - gemessen an der Zahl der Beschäftigten - sicherzustellen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. - Die Entwicklung des Unternehmens zu einem leistungs- und wettbewerbsfähigen Betrieb und zu einem modernen Dienstleister ist durch die Einbringung von fundiertem Know-how und von Kapital zu unterstützen und zu beschleunigen. Dadurch und durch die Aufnahme neuer Geschäftsfelder sind die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern und neue zu schaffen. - Mit der Privatisierung darf der wohnungspolitische Handlungsspielraum des Landes nicht beeinträchtigt werden, die Ziele und Aktivitäten des neuen Gesellschafters müssen mit der Wohnungspolitik des Landes Berlin vereinbar sein. Der potentielle Investor soll neben dem Engagement in der Wohnungsbaugesellschaft und der damit verbundenen Sicherung der Arbeitsplätze auch zusätzliche unternehmerische Aktivitäten in Berlin entfalten und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen. Maßstab der Beurteilung der Angebote wird daher nicht ausschließlich der gebotene Kaufpreis sein, sondern darüber hinaus auch die Zusatzleistungen, die vom Investor in das Unternehmen und für den Wirtschaftsstandort Berlin eingebracht werden. Daneben sieht das Konzept sog. Insich-Geschäfte für die Vermögensaktivierung vor. Sie sind so zu gestalten, dass die Leistungsfähigkeit der Gesellschaften nicht überfordert wird. Finanzsenator Peter Kurth und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder sind davon überzeugt, dass es dem Land Berlin mit diesem gemeinsam erarbeiteten Konzept möglich sein wird, unter Wahrung der sozial- und wohnungspolitischen Verantwortung gegenüber den Mietern und den Beschäftigten der GSW, einen erheblichen Beitrag zur weiteren Stabilisierung des Landeshaushaltes zu leisten. Ferner werde die Berliner Wohnungswirtschaft durch neues unternehmerisches Engagement und frisches Privatkapital gestärkt. PressearchivPressestelle
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