Wie können die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Planwerks gesichert werden?
Um die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Planwerks zu sichern, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
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Qualifizierung des Planwerks als informelle Planung mit Richtlinienfunktion für die Bebauungsplanung und für Baugenehmigungsverfahren - dies ist mit dem Senatsbeschluss vom 18.5.1999 bereits geschehen. |
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Entwicklung von Vergaberichtlinien für landeseigene Grundstücke unter Berücksichtigung der vorgesehenen Eigentümergruppen; |
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Aufstellung von Bebauungsplänen oder Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Abschluss von städtebaulichen Verträgen; |
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ggf. Anpassung der Planungsziele im Hinblick auf laufende Planungs- und Baugenehmigungsverfahren. |
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Wer soll die Zielsetzungen des Planwerks umsetzen?
Bestimmte Bereiche des Planwerks können wegen ihrer Größenordnung, der Notwendigkeit der Bodenordnung und des Bedarfs an neuen Erschließungs- und Infrastruktureinrichtungen nur als komplexe Gesamtmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Umsetzung der Planwerkskonzeption sollten im Auftrag des Senats oder der Bezirke verschiedene leistungsfähige, verwaltungsexterne Träger oder Beauftragte eingesetzt werden, die treuhändlerisch und mit eigenem Risiko tätig werden.
Diese Träger oder Beauftragten müssen eine zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahmen sicherstellen. Sie sind für alle Phasen der Planung und Durchführung verantwortlich.
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Wie werden die Konzepte des Planwerks auf Flächen umgesetzt, die im Eigentum Dritter stehen?
Dazu erforderlich sind:
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die Festsetzung der Ziele des Planwerks durch Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne; |
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der Abschluss von Erschließungsverträgen; |
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der Abschluss von Folgekostenverträgen; |
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der Abschluss von Verträgen mit Bauverpflichtungen für private Eigentümer. |
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Welche Funktionen sind im Bereich des verwaltungsexternen Managements zu berücksichtigen?
Hauptanliegen Berlins ist die Minimierung des Vorfinanzierungsbedarfs und des Koordinierungsaufwandes. Das verwaltungsexterne Management der Träger oder Beauftragten hat daher im Kern folgende Funktionen zu erfüllen:
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Verhandlungen mit Eigentümern; |
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Gewinnung von Investoren bzw. Erwerbern der Grundstücke; |
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Koordinierung der Planungsarbeiten und der Verwaltungsakteure; |
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Sicherung der Vorfinanzierung und Herstellung von Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen; |
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Vorbereitung und Durchführung der Erschließung. |
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