Der 1994 beschlossene Flächennutzungsplan (FNP) wurde 2015 neu bekannt gemacht. Er besteht aus der Planzeichnung (Stand der Neubekanntmachung Januar 2015) und den Änderungsblättern zu den nach der Neubekanntmachung beschlossenen/wirksamen FNP-Änderungen.
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Die BerlinStrategie ist das gesamtstädtische, ressortübergreife Leitbild des Berliner Senats für die Metropole Berlin. Als ein Kursbuch zeichnet sie die wesentlichen Handlungsfelder und Strategien der Entwicklung Berlins bis 2030 vor und integriert die Aktivitäten der verschiedenen Senatsfachverwaltungen.
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Stadtentwicklungspläne sind Instrumente der städtebaulichen Planung. Sie konkretisieren den Flächennutzungsplan durch Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und sie zeigen erforderliche Maßnahmen auf.
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Für den Hauptstadtbereich, in den Entwicklungsgebieten und in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne auf.
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In einer auch vertikal gedachten Stadt können Hochhäuser einen Beitrag für eine flächenschonende und nachhaltige Stadtentwicklung leisten. Das Hochhausleitbild setzt den fachlichen Rahmen für im städtebaulichen Kontext verträgliche, architektonisch qualitätsvolle und funktional zukunftsfähige Hochhausvorhaben.
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Die Anhörungsverfahren in Planfeststellungsverfahren, für Bundesstraßen sowie Berliner Straßen werden von der Anhörungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Das Anhörungsverfahren ist ein eigenständiger, unabhängiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.
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