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Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen RechtsAufbau der Wohnraumversorgung Berlin (WVB)
Die Organe der Einrichtung sind die Trägerversammlung, der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Fachbeirat.
Die Trägerversammlung besteht aus zwei Mitgliedern. Den Vorsitz führt das für Finanzen zuständige Mitglied des Senats. Weiteres Mitglied ist das für Wohnen zuständige Mitglied des Senats. Die Trägerversammlung beschloss die Satzung der WVB sowie die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat, bestehend aus 15 Mitgliedern, überwacht die Geschäftsführung des Vorstands durch die Aufforderung zur Berichterstattung, Beratung oder andere geeignete Formen der Mitwirkung. Der Verwaltungsrat berät den Vorstand insbesondere in allen Grundfragen der Aufgabenwahrnehmung der Anstalt. Dr. Sandra Obermeyer und Dieter Schippers sind seit dem 1.11.2022 als neuer Vorstand der WVB seitens SenSBW und SenFin berufen worden. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestimmen hierfür jeweils ein Mitglied. Der Vorstand ist mit der Umsetzung der Aufgaben der WVB betraut und führt in diesem Sinne das operative Geschäft der WVB. Die WVB beruft einen Fachbeirat. Dieses Gremium setzt sich aus 21 Personen, u.a. aus Mieterorganisationen und -initiativen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Gewerkschaften, Fachverbänden und Wissenschaft zusammen. |