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Presse und AktuellesSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhaben „Karstadt am Hermannplatz“ auf14.03.22, Pressemitteilung Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel hat am 9.3.2022 das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung 2-65 VE eingeleitet. ![]() Luftbild des Hermannplatzes, Foto: SenStadtBauWohn/Dirk Laubner Vorrangiges Ziel der Planung ist die städtebauliche und strukturelle Neuordnung des Warenhausstandortes Karstadt am Hermannplatz. Dies geschieht unter Bezugnahme auf die im Bestand vorhandenen Strukturen. Neben dem Warenhaus sollen im Zuge einer baulichen Nachverdichtung weitere Nutzungen wie Büros, Gastronomie, zusätzlicher Wohnraum und gemeinwohlorientierte Nutzungen angesiedelt werden. Das Bebauungskonzept sieht eine Neugestaltung der Fassaden in Anlehnung an den historischen Vorgängerbau von 1929 unter Erhaltung des vorhandenen Rohbaus vor. Ein Nachhaltigkeitskonzept ist wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist Teil des 100-Tage-Programm des neuen Berliner Senats. Dazu sagte Bausenator Andreas Geisel: „Wir kommen endlich vom Planen ins Handeln. Die jahrelange Diskussion über die Zukunft des Kaufhausstandorts tritt jetzt in ihre rechtsverbindliche Phase ein. Das ist für alle Beteiligten ein wichtiger Schritt. Ich wünsche mir am Hermannplatz ein Kaufhaus für die Menschen im Kiez – mit berlinweiter Ausstrahlung. Gleichzeitig müssen wir uns Gedanken über die weitere Entwicklung des Hermannplatzes machen.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird deshalb im Rahmen eines Masterplanverfahrens– parallel zum Bebauungsplanverfahren – die räumlichen und infrastrukturellen Maßnahmen zur Qualifizierung des Hermannplatzes ausarbeiten. Dies geschieht gemeinsam mit den Bezirken Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sowie mit der Wirtschaftsverwaltung und der Verkehrsverwaltung. Basis dafür ist die sogenannte Grundlagenermittlung, die von November 2021 bis Januar 2022 gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Vier Themenfelder standen hierbei im Mittepunkt:
Dies sind die wichtigsten Positionen aus den vier Themenfeldern:
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