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Presse und AktuellesStart der Beteiligungen der Öffentlichkeit zu den Bebauungsplänen 7-82a und 7-82b fürs Neue Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ sowie Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt)19.08.21, Pressemitteilung Beteiligungen der Öffentlichkeit zu den Bebauungsplänen 7-82a und 7-82b für das Neue Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ gestartet Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt bis zum 17. September 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan 7-82a („Neue Mitte Tempelhof“) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan 7-82b („Polizeidienststelle“) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durch. Mit dem Bebauungsplan 7-82a werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Neuordnung und für das Neue Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ rund um das Rathaus Tempelhof. Erst mit diesen Maßnahmen wird es möglich, rd. 500 Wohneinheiten, verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen sowie eine öffentliche Parkanlage zu schaffen und eine Kleingartenanlage zu sichern. Mit dem Bebauungsplan 7-82b wird die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für den Polizeiabschnitt 44 gesichert. Der bisherige Standort auf dem Grundstück Götzstraße 6 wird aufgegeben. Der Bebauungsplan 7-82b wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das ist der erste Baustein für die städtebauliche Neuordnung im Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Tempelhof". Bis einschließlich 17.09.2021 können die Bebauungspläne sowie die dazugehörigen Begründungen eingesehen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bebauungsplänen wird gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet durchgeführt unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/ sowie der Beteiligungsplattform http://mein.berlin.de. Die Unterlagen sind zusätzlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, Raum 106, 10707 Berlin ausgelegt. Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter 90139-4831 oder 90139-4220 bzw. per E-Mail (unter: 7-82a@sensw.berin.de bzw. 7-82b@sensw.berlin.de) erforderlich. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch bzw. per E-Mail. Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes Bebauungsplan 1-106 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist eine notwendige Erweiterung des Bundeskanzleramts auf Flächen des Kanzlerparks auf dem Moabiter Werder planungsrechtlich zu sichern. Im westlichen Bereich des Kanzlerparks, der zurzeit mit aufgeschütteten Terrassen gärtnerisch gestaltet ist, soll entlang der Mauer ein ca. 22 m hohes Bürogebäude errichtet werden. Es soll Platz bieten für ca. 400 Arbeitsplätze und weitere Nutzungen wie Kantine, Veranstaltungsbereich, Hubschrauberlandeplatz, Gärtnerei und Betriebs-Kita, wozu, analog zur Höhe der bestehenden Parkmauer, flache Gebäudeteile angedacht sind. Der Hubschrauberlandeplatz wird mit luftfahrtrechtlichen Instrumenten geplant, der B-Plan übernimmt diese Informationen nachrichtlich. Der geplante Neubau soll mit dem Bestand durch eine Brücke über die Spree verbunden werden, die auch einen öffentlich begehbaren Teil haben soll. Auf der bundeseigenen Fläche südlich der Polizei- und Feuerwache an der Elisabeth-Abegg-Straße sind ein Post- und Logistikzentrum sowie die Zufahrtskontrolle geplant. Die Verbindung zum Grundstück des Kanzleramtes durch die öffentliche Grünfläche soll mit einem Tunnelbauwerk erfolgen. Die bestehenden öffentlichen Grünflächen bleiben alle erhalten und für den individuellen Fuß- und Radverkehr uneingeschränkt zugänglich. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 1-106 wird wiederholt. Der Entwurf des Bebauungsplans 1-106 vom 29. Juli 2021 für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich 16. September 2021 können Sie den Entwurf des Bebauungsplans einsehen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/ sowie der Beteiligungsplattform http://mein.berlin.de durchgeführt. Die Unterlagen werden zusätzlich in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, in Raum 105 ausgelegt. Die Auslegung erfolgt bis einschließlich 16.09.2021. Die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort kann von Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter 90139-4492 oder -4493 oder unter mit Mail an 1-106@sensw.berlin.de erfolgen. PressearchivPressestelle
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