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Presse und AktuellesSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ergänzt Internetauftritts zum Berliner Mietspiegel 2019 um relevante Urteile28.06.19, Pressemitteilung Der Mietspiegel beschäftigt nicht nur Vermieterinnen und Mieterinnen, sondern immer wieder auch die Gerichte. Um Interessierten einen Überblick zu relevanten Urteilen zu geben, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nun der Internetauftritt zu dem im Mai veröffentlichten Mietspiegel 2019 um eine Zusammenfassung ausgewählter Rechtsprechungen, insbesondere zur Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, ergänzt. Diese enthält hauptsächlich Fallbeispiele relevanter Urteile ab dem Mietspiegel 2017. Neben dem Merkmal/Sachverhalt sind eine Kurzdarstellung der Entscheidung sowie Aktenzeichen und Datum des Urteils enthalten. Eine Einstellung der Urteile selbst erfolgt nicht. Wegen der Verschiedenheit von Wohnungen und Gebäuden sowie deren Ausstattungen, ist es nicht immer möglich, die einzelnen Merkmale der Orientierungshilfe in der von den Anwendern gewünschten Konkretheit abzubilden und alle möglicherweise relevanten Merkmale aufzuführen. Daher wird oft eine einzelfallbezogene Bewertung der Orientierungshilfe/Merkmale erforderlich, diese wird in Einzelfällen auch gerichtlich geklärt. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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