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Empfehlungen des Gutachtergremiums für Checkpoint Charlie werden Grundlage für weitere Planungen07.08.18, PressemitteilungDie sieben städtebaulichen Testentwürfe renommierter Architekturbüros mit Gestaltungsvorschlägen für die Brachflächen am Checkpoint Charlie wurden gestern in einem Gremium diskutiert, in dem neben drei Architektinnen und Architekten auch der Projektentwickler Trockland, die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg vertreten waren.Grafik: Urban Catalyst Studio Wie zuvor schon in den Einschätzungen von Bürgerinnen und Bürgern, die schon seit mehreren Tagen Gelegenheit haben, die ausgestellten Konzepte zu kommentieren, zeigte sich, dass auch bei den teilnehmenden Planungsbüros sowie bei Sachverständigen durchaus sehr unterschiedliche Erwartungen an und Empfehlungen für die Gestaltung dieses einzigartigen Ortes in der Berliner Innenstadt bestehen.
Senatorin Lompscher sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir jetzt einschätzen können, wie sehr unterschiedliche städtebauliche Vorschläge von einer Blockrandbebauung bis hin zu stadtbildprägenden Hochhäusern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wie von Expertinnen und Experten eingeschätzt werden. Es ist im Ergebnis sehr hilfreich, dass es dennoch in diesem breiten Meinungsspektrum möglich war, sich im Gutachtergremium auf entscheidende Qualitätskriterien zu verständigen. Diese Kernvorgaben müssen nun von den am Verfahren Beteiligten, von Bürgerinnen und Bürgern aber nicht zuletzt auch vom Abgeordnetenhaus, das einen rahmensetzenden Bebauungsplan beschließen muss, diskutiert und gegebenenfalls auch ergänzt werden, um so eine belastbare Grundlage für die nächsten Planungsschritte zu erreichen.“
Wesentliche Diskussionsergebnisse aus dem Obergutachtergremium sind:
- Die Qualitäten eines öffentlichen Raumes beidseits der Friedrichsstraße werden als wichtiger städtebaulicher Qualifizierungsansatz gesehen. Als Leitbild einer Platzbildung dient die Veranschaulichung der ehemaligen Grenzübergangsstelle (GÜSG) in ihrer räumlichen Tiefe entlang der Friedrichstraße: Sowohl im Westen, wie auch im Osten der Friedrichsstraße soll eine Freifläche vorgehalten werden, die den Blick auf die Brandwände der Mauerstraße 93 und der Zimmerstraße 79/80 ermöglicht. Freiflächen, Bebauung und Brandwände bilden einen zusammenhängend erlebbaren urbanen Platz. Der Bereich der ehemaligen, sogenannten „Mauertaschen“ soll von Bebauung freigehalten werden
- Ein öffentlicher Raum oder öffentlich zugängliche Flächen über den Dächern werden begrüßt, die genauen Funktionen und die gestalterische Ausformung sind noch zu prüfen
- Für Hochpunkte soll eine Maximalhöhe von ca. 60 m angenommen werden. Eine Höhenentwicklung wird ausdrücklich befürwortet: Sie kann durch angemessene Verdichtung der Bebauung der Verlagerung von Nutzungen dienen, die die Vergrößerung der bisher kleiner geplanten Freifläche ermöglicht. Eine Überbauung der Friedrichsstraße – als Hochpunkt oder als Brücke – wird ausgeschlossen.
- Architektonisch sollen die Gestaltungen der West- und der Ostseite miteinander korrespondieren. In der Wirkung im öffentlichen Raum soll der Ausstellungsort und sein Eingangsbereich als öffentlichkeitswirksamster Teil des Raumprogramms städtebaulich und architektonisch skulptural und expressiv gestaltet werden, um seine Auffindbarkeit zu erhöhen und die Besonderheit des Ortes zu unterstreichen. - Dem Museum ist eine ausreichend große Platzfläche als Vorplatz zuzuordnen. Die Bebauung auf der Ostseite soll entsprechend Ihrer alltäglicheren Nutzungen zurückhaltender und weniger expressiv gestaltet sein.
Diese zentralen Empfehlungen und ergänzende Hinweise werden aktuell noch redaktionell endabgestimmt, um als Grundlagen für die weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der politischen Gremien zu dienen. Sie sollen auch als wesentliche Vorgaben in einem Realisierungswettbewerb für die Grundstücke westlich der Friedrichstraße mit dem zukünftigen Ausstellungs- und Informationsort sein sowie als Überarbeitungsleitlinien für das östlich der Friedrichstraße geplante Hotel dienen.
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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