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Presse und AktuellesDie städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind der soziale Anker für die wachsende Stadt.22.10.15, Pressemitteilung Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, stellt am heutigen Donnerstag gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesobau AG, Jörg Franzen, als Vertreter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften das umfangreiche Engagement der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen der Berliner Wohnungspolitik vor. Prof. Dr. Lütke Daldrup: "Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden ihrer Aufgabe umfassend gerecht, Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch für Haushalte mit geringem Einkommen zu tragbaren Belastungen zur Verfügung zu stellen. Das 2012 abgeschlossene Mietenbündnis ist Bestandteil der Gesamtstrategie des Senats zur Sicherung und Schaffung von ausreichend preiswertem Wohnraum in Berlin. Es ist damit ein sicheres Fundament für bezahlbares und gutes Wohnen in allen Teilen der Hauptstadt. Der Jahresbericht 2014 zum "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" belegt, dass die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins einen deutlichen Mehrwert über die bloße Bestandsbewirtschaftung ihrer Wohnungen hinaus erbringen." Sozial verantwortungsvolle Bestandsbewirtschaftung Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins haben 2014 auf der Basis der Regelungen des Berliner Mietenbündnisses ca. 13 Millionen Euro für die Sicherung des sozialen Ausgleichs aufgewendet. Damit sicherten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine mietpreisdämpfende Wirkung auf den gesamten Berliner Mietwohnungsmarkt. Abweichend vom gesetzlich zulässigen Mieterhöhungsrhythmus sieht das Mietenbündnis vor, dass die Mieten innerhalb von vier Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden dürfen (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Angemessene Mieterhöhungen im Bestand – Härtefälle Durch das "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" erhalten Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen und in individuell schwierigen Lebenssituationen die Möglichkeit, eine Reduktion oder einen vollständigen Erlass von etwaigen Mieterhöhungen zu beantragen. Bei den 2014 insgesamt verschickten 64.599 Mieterhöhungen haben 1.005 Mieterinnen und Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Prüfung der jeweiligen Anträge konnte mehr als die Hälfte der Anträge (582 Fälle) auf Reduktion oder Erlass der Mieterhöhungen positiv beschieden werden. Neuvermietung an WBS-Berechtigte zur ortsüblichen Vergleichsmiete Im Berichtszeitraum 2014 konnten von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften insgesamt 19.257 Wohnungen in Berlin neu vermietet werden. 7.793 Wohnungen wurden dabei an Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet. Dies entspricht einer Quote von 40,47 Prozent aller Neuvermietungen. 416 Mieter verfügten dabei über einen Wohnberechtigungsschein mit besonderem Wohnbedarf. Modernisierung Bei Modernisierung der Wohnungen werden für Mieterinnen und Mieter tragbare Mietbelastungen und die Vermeidung sozialer Härten angestrebt. Hierzu gibt es eine schrittweise Vorgehensweise: Im ersten Schritt (1. Kappungsgrenze) berechnet das Wohnungsunternehmen die gemäß Mietenbündnis zulässige Modernisierungsumlage mit maximal neun Prozent der Modernisierungskosten (statt gesetzlich zulässiger 11 %). Im Anschluss wird überprüft, welche ortsübliche Vergleichsmiete und welche Betriebskosteneinsparung aufgrund der Modernisierung zu erwarten sind (2. Kappungsgrenze). Ergebnis einer Mietenpolitik mit sozialer Ausrichtung Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand aller sechs städtischen Wohnungsunternehmen lag 2014 bei monatlich 5,50 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Neuvertragsmiete 2014 betrug 6,11 Euro pro Quadratmeter netto kalt. Bestandserweiterung Das Ziel, die Bestände der sechs städtischen Wohnungsunternehmen auf 300.000 Wohnungen bis 2016 zu vergrößern, ist anspruchsvoll. Dass sie die Zahl der Wohnungen in ihrem Eigentum bis Mitte 2015 auf 292.711 erhöhten, ist dabei ein gutes Ergebnis. Bis Ende 2016 werden 3.000 neue Wohnungen bezugsfertig übergeben und weitere 7.000 neue Wohnungen befinden sich im Bau. Mehr als ein Drittel dieser neuen Wohnungen werden zu bezahlbaren Mieten um 6,50 EUR/m² vermietet werden. Neuvermietung an Studierende Insgesamt erfolgten im Berichtszeitraum 1.727 Vermietungen (zum Vergleich 2013: 1.381 Vermietungen, entspricht einem Zuwachs von 25 %) an Schüler/innen, Studierende und Auszubildende. Wohnungstausch Mit 212 Tauschfällen 2014 wurde von dieser Option des Wohnungswechsels deutlich stärker Gebrauch gemacht als im Vorjahr. 2013 waren es lediglich 122 Haushalte, die auf dieser Grundlage umgezogen sind. Hintergrund zum Mietenbündnis Der Berliner Senat reagiert seit 2012 mit dem Mietenbündnis auf die zunehmende Verengung des Marktes für preiswerten Wohnraum. Das Bündnis, das eine Laufzeit von 4 Jahren bis 2016 hat, ist eingebettet in eine Gesamtstrategie des Senats, die in Berlin ausreichend preiswerten Wohnraum sichern und neu schaffen wird. Dazu wurden Baubündnisse mit den bau- und wohnungswirtschaftlichen Verbänden sowie den Berliner Bezirken verabredet. Zudem wurde mit Einführung der Kappungsgrenzverordnung, dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der Ausweitung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der ordnungsrechtliche Rahmen konsequent ausgenutzt, um Mieterrechte zu stärken. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch eine offensive Bestandserweiterungspolitik der kommunalen Wohnungsunternehmen, die im Mietenbündnis verabredet wurde und zum Ziel hat, den kommunalen Wohnungsbestand durch Neubau und Zukauf um mindestens 30.000 Wohnungen bis 2016 auf 300.000 Wohnungen zu erhöhen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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