Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesÜberschwemmungsgebiete in Berlin ermittelt und vorläufig gesichert25.01.13, Pressemitteilung Die im Land Berlin gelegenen Überschwemmungsgebiete sollen laut Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bis zum 22. Dezember 2013 durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden. Bis dahin werden bislang noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete in Kartenform dargestellt und vorläufig gesichert. In diesem Zusammenhang wurden die Gebiete
Für diese vorläufig gesicherten Gebiete gelten die in § 78 Abs. 1-5 WHG genannten besonderen Schutzvorschriften., wie z.B. das Verbot von dauerhaften Ablegen von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Die vorläufige Sicherung wird am 25.01.2013 im Amtsblatt für Berlin Nummer 4 bekanntgegeben und kann mit den dazugehörigen Karten zur Bestimmung der betroffenen Grundstücke bei
während der dort üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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