Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesFüttern verboten11.03.10, Pressemitteilung Das Füttern von Wildtieren ist nach dem Berliner Landesjagdgesetz, außer in Notzeiten, verboten. Da in Berlin in den vergangenen Jahren keine Notzeit herrschte, gilt dieses Fütterungsverbot uneingeschränkt. Sogar in diesem verhältnismäßig strengen Winter mit lang anhaltenden Frostperioden bestand nicht die Notwenigkeit, die Tiere zu füttern. Zum einem reduzieren Wildtiere in den Wintermonaten ihren Stoffwechsel, so dass sie nur noch geringfügig Energie verbrauchen und somit entsprechend weniger Nahrung aufnehmen müssen. Zum anderen ist das Nahrungsangebot in diesem Winter zwar stark eingeschränkt, jedoch finden Wildtiere noch ausreichend Futter. Das umfassende Fütterungsverbot gilt demnach trotz strenger Winter. Wer Wildtiere füttert, verstößt nicht nur gegen dieses Verbot und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Durch das Füttern werden Wildtiere, hier sind insbesondere Wildschweine und Füchse zu nennen, zutraulich und fordern teilweise auch von unbeteiligten Passanten Futter durch entsprechende Verhaltensweisen. Die Einhaltung des Fütterungsverbots ist daher auch von großem öffentlichem Interesse und gilt für alle jagdbaren Tiere. Achtung: In diesen Wochen kommt bei den Wildschweinen der Nachwuchs zur Welt. Während dieser Zeit ist besondere Vorsicht bei Begegnungen angesagt, das heißt vor allem Abstand halten, Hunde in den Wäldern an der Leine führen (das empfiehlt sich auch in Hundeauslaufgebieten!) und auf keinen Fall füttern! PressearchivPressestelle
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