Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesBerlin setzt Energieeinsparverordnung (EnEV) um12.08.08, Pressemitteilung Mit der EnEV-Durchführungsverordnung ist Berlin seiner Verpflichtung nachgekommen, die Vorgaben des Bundes zum energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden in Länderrecht umzusetzen. Seit dem 3. August 2008 ist die Verordnung rechtsgültig. Bei der Umsetzung der EnEV 2007 wurde die Funktion eines Sachverständigen für energiesparendes Bauen geschaffen. Diese besonders qualifizierten Ingenieure werden durch das Land Berlin geprüft und sind in Zukunft für die Einhaltung der EnEV-Vorgaben zuständig. Stellen Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben zum energetischen Bauen aus, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Eine wichtige Aufgabe der Sachverständigen ist die Überwachung von Bauausführungen an neu errichteten Gebäuden. Nur wenn dies geschieht, wird der Energieausweis für Neubauten ausgestellt. Ebenso sollen Gebäudeerweiterungen durch die Sachverständigen überwacht werden. Auch bei Änderungen von Gebäuden im Bestand prüfen die Sachverständigen die Einhaltung der EnEV-Vorgaben. Dies betrifft Änderungen von Außenbauteilen und den Einbau von Anlagen der Heiz-, Kühl-, oder Raumlufttechnik sowie Anlagen der Warmwasserversorgung. Zudem werden werden ab sofort die Nachweise über energetisches Bauen nicht mehr durch die Bauordnung geregelt, sondern durch die Berliner EnEV-Durchführungsverordnung. Staatssekretärin Hella Dunger-Löper: "Die Umsetzung der EnEv in Landesrecht ist ein wichtiger Schritt, um Berlins ehrgeizige Ziele im Umweltschutz zu verwirklichen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht sich hier besonders in der Pflicht. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Umsetzung in Berliner Landesrecht zugleich eine Regelungslücke der EnEV 2007schließen konnten. Bislang war die fachliche Qualifikation der Personen, die Energieausweise ausstellen durften, auf die Beurteilung von Gebäuden im Bestand beschränkt. Die fachliche Qualifikation der Sachverständigen in Berlin wird sich jedoch auch auf den Neubau ausweiten." Am 1. Februar 2002 hatte die erste Energieeinsparverordnung die Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung abgelöst. Nach einer zweiten Fassung in 2004 wurde im Jahr 2007 entsprechend der EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden eine Neufassung verabschiedet. Ziel der EnEV ist die konsequente Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfolgt bereits verschiedene Ansätze, dem Klimaschutz gerecht zu werden. So werden Bauvorhaben unter der Prämisse geprüft, stärker in Energieeffizienz zu investieren. Dies gilt insbesondere für öffentliche Liegenschaften. Der Investitionspakt 2008 wird vollständig ausgeschöpft und vor allem für die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten genutzt. Des Weiteren wurde die IBB beauftragt Programme aufzulegen, die energetische Sanierung fördern. Aktuell wird an einem Konzept gearbeitet, welches das Ziel verfolgt, mittelfristig 30-50% Energie in öffentlichen Gebäuden einzusparen. Die Anstrengungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fügen sich die Gesamtstrategie des Berliner Senats zum Klimaschutz ein. Der Senat legte dazu ein ressortübergreifendes Arbeitsprogramm für alle Senatsverwaltungen vor, das neue politische Anstöße gibt und bereits begonnene Projekte bündelt. Bereits jetzt ist Berlin Vorreiter beim Klimaschutz und hat den energiebedingten CO2-Ausstoß seit 1990 um 25 Prozent reduziert. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |