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WohnungsbestandWohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts
Am 01.01.2016 ist das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) in Kraft getreten. Damit wurde die "Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts" gegründet. Die Aufgaben der Einrichtung sind durch das WoVG Bln, die Geschäftsordnungen sowie die Satzungen der einzelnen Organe geregelt.
AufgabeDie Aufgabe der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) besteht darin, die politischen Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu analysieren sowie fortzuschreiben. Die Einrichtung berät die landeseigenen Wohnungsunternehmen und erarbeitet Anregungen und Vorschläge für den Senat. Laut den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 wird die Wohnraumversorgung Berlin weiterentwickelt und ihre Aufgaben auf die Beratung und Partizipation von Mietern und Mieterinnen und die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert.Es die Aufgabe der WVB die Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu beraten und zu unterstützen sowie die Praxis der Mieterpartizipation in den LWU zu begleiten und zu evaluieren. Aktuell
Pressemeldung vom 09.11.2022
7. Konferenz der Mieterräte und Mieterbeiräte der landeseigenen Wohnungsunternehmen über die Chancen der Mitgestaltung mehr Materialien der WVB 2023 Thema: Rolle und Aufgaben der Mieterräte und Investitionsplanung mehr Tagung zur „Resilienz und Zukunft von (Groß-)Siedlungen" am 30. und 31.08.2023 zur Dokumentation Pressemeldung vom 06.02.2023 Die WVB legt den dritten öffentlichen Bericht über die wirtschaftliche Lage der sechs landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen vor mehr Wirtschaftlich stabil – sozial orientiert Bericht über die wirtschaftliche Lage der sechs landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen im Jahr 2021 „Mieterräte in Berlin“ Einen Einblick in die Arbeit der Mieterräte |