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MietenBerliner Mietspiegel 2021![]() Da derzeit noch kein Nachfolge-Mietspiegel vorliegt, handelt es sich bei dem aktuellen Berliner Mietspiegel 2021 seit dem 13.05.2023 um einen einfachen Mietspiegel. Der Berliner Mietspiegel 2021 kann zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete weiter angewandt werden. Im Streitfall zwischen den Mietvertragsparteien entscheiden wie bisher die ordentlichen Gerichte abschließend.
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Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die durch Indexfortschreibung des Mietspiegels 2019 ermittelt wurden. Der Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm mtl. aus. Der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels im Internet ist nicht rechtsverbindlich.
Quellenhinweis: Berliner Mietspiegel 2021 vom 06. Mai 2021 (ABl. Nr. 18 / 06.05.2021).
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
mietspiegel@sensw.berlin.de Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Tel.: 030 90139-4777 DownloadAusgewählte Rechtssprechung zum Mietspiegel Die Sammlung beinhaltet nur eine Auswahl an Urteilen. Sie erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität der Angaben. |