Konzeptverfahren

Luftbild Stadtquartier Schöneberger Linse

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Transparente Liegenschaftspolitik

Im Rahmen der Transparenten Liegenschaftspolitik hat das Land Berlin umfangreiche Leitlinien zum Umgang mit landeseigenen Grundstücken auf den Weg gebracht. Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit langfristig-strategischer Ausrichtung. Ein zentrales Instrument ist die Vergabe landeseigener Grundstücke in Konzeptverfahren. Diese Verfahren werden mit dem Ziel der Vergabe von Erbbaurechten durchgeführt.

Stadtentwicklungspolitische Ziele

Bei der Durchführung von Konzeptverfahren wird die Grundstücksvergabe mit der Erreichung stadtentwicklungspolitischer Ziele verknüpft. Die Konzeptqualität ist ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung. Konzeptverfahren für Wohnungsbaugrundstücke richten sich insbesondere an Genossenschaften, genossenschaftlich organisierte Gruppen und soziale Träger. Eine Bedingung ist in der Regel ein Anteil von 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau. Die eingereichten Planungen werden regelmäßig anhand des städtebaulich-architektonischen, des ökologischen und des Nutzungskonzepts bewertet. Die Vergabe erfolgt für eine Dauer von 90 Jahren.

Steuerungsausschuss Konzeptverfahren

Die inhaltlichen Kriterien werden der durchführenden BIM GmbH durch den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren vorgegeben. Der Steuerungs­ausschuss trifft inhaltliche Festlegungen und entscheidet über das Verhältnis der Kriterien untereinander. Daraus resultiert eine Bewertungs­matrix, die Bestandteil des Exposés zum jeweiligen Grundstück wird.

Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren setzt sich aus ständigen und nicht ständigen Mitgliedern zusammen. Ständige Mitglieder sind jeweils ein/e benannter/e Vertreter/in der BIM GmbH, der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatskanzlei sowie des jeweiligen Belegenheits­bezirks.

Die Wohnungsbauleitstelle und das Wettbewerbsreferat II D vertreten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Steuerungs­auschuss. Sofern durch inhaltliche Vorgaben Zuständigkeiten anderer Verwaltungen berührt sind, können deren Vertreter als nicht ständige Mitglieder zu den Beratungen des Steuerungs­ausschusses hinzugezogen werden.

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