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Neue StadtquartiereEhemaliger Güterbahnhof Köpenick
Der ehemalige Güterbahnhof Köpenick liegt im Südosten Berlins im Bezirk Treptow-Köpenick. Umgeben von Wald-, Grün- und Parkflächen, mit direktem Bahnanschluss und nur wenige Schritte vom Zentrum Köpenicks entfernt, wird hier ein neues Stadtquartier im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geplant. Das brachliegende Gelände und die angrenzenden Flächen sollen zu einem attraktiven, innovativen und klimaneutralen Wohn- und Gewerbestandort mit Schulen und weiteren sozialen und kulturellen Einrichtungen entwickelt werden. Die bauliche Entwicklung des Gebiets sieht weiterhin vor, die städtebauliche Barrierewirkung der Bahntrasse abzubauen - so soll sich das zukünftige Stadtquartier in den Bestand integrieren und Mehrwerte für den gesamten Stadtteil schaffen.
Mit Hilfe des Planungsinstruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird die Gebietsentwicklung gemäß §§ 165 ff. BauGB durchgeführt. Die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs wurde am 12. Mai 2020 durch den Berliner Senat beschlossen und trat am 27. Mai 2020 durch Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Berlin in Kraft. Mit Senatsbeschluss vom 14.06.2022 wurde die Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Rechtsverordnung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen (GVBl. vom 25.06.2022). Damit hat sich der Entwicklungsbereich von ursprünglich ca. 50 ha um insgesamt ca. 14 ha verkleinert. Betroffen von der Aufhebung sind (bis auf 0,2 ha private Flächen, für die die Entwicklungsabsicht aufgegeben wurde) dauerhaft bahnbetriebsnotwendige Flächen (Gleistrassen und Bahnanlagen der durch das Gebiet verlaufenden Bahnstrecken), die sich im Eigentum der DB AG befinden und nicht Teil der (Über-)Planung waren. Die Herauslösung hat daher nur klarstellenden Charakter. Sie ist zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der DB AG abgestimmt und vertraglich geregelt. Die Entwicklungsziele bleiben dabei unverändert und die zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme ist durch die Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereichs nicht beeinträchtigt.
Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Stadtplanungsrechts, mit dem die Entwicklung eines Gebiets durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten "Flächenreserven" des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb musste nach Baugesetzbuch, § 165 zunächst durch die vorbereitenden Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen.
Die vorbereitenden Untersuchungen wurden Anfang 2019 abgeschlossen und in einem Bericht, der im ersten Halbjahr 2019 erstellt wurde, zusammengefasst. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick einschließlich angrenzender Flächen gemäß § 165 ff. BauGB vorliegen. Auf dieser Grundlage hat der Senat die Durchführung und Finanzierung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Oktober 2019 beschlossen und den Entwicklungsbereich im Mai 2020 förmlich festgelegt. Im März 2017 wurde eine Vorkaufsrechtsverordnung für einen großen Teil des Bereichs der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. Diese ist nach Beschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit der neuen Rechtsnorm entbehrlich und wurde formal aufgehoben.
Was sind vorbereitende Untersuchungen und wofür werden sie durchgeführt?
Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Laut Planungsrecht ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dann notwendig, wenn
Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u. a. Fachgutachten, bspw. zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Maßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein. Aktuell
Öffentliche Bürgersprechstunde, immer donnerstags (außer am 08., 22. und 29.12.2022 sowie am 05.01.2023), 15-17 Uhr in den Räumen des Köpenicker Hofs, Stellingdamm 15
Ergebnisse der Phase 1 des städtebaulich-freiräumlichen Werkstattverfahrens mehr Weitere Informationen und Videodokumentation von der 1. Bürgerwerkstatt am 8. Dezember 2022 mehr Website zum Werkstattverfahren
Auf der Website zum städtebaulichen-freiräumlichen Werkstattverfahren www.werkstattverfahren-gbk.berlin.de finden Sie viele weitere Informationen u.a. zum Verfahren, zu den Beteiligungsangeboten und den Beiträgen der Planungsteams (ab Anfang Dezember).
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