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WohnungsneubauGenossenschaftsförderung![]() Foto: SenStadtWohn
ProjektaufrufDas Land Berlin fördert zur Stärkung des Genossenschaftswesens in der Stadt Vorhaben von Wohnungsbaugenossenschaften, die sowohl den Neubau als auch den Bestandserwerb umfassen können. Im Rahmen eines Projektaufrufs sind in einem Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften (e.G.) oder Genossenschaften in Gründung (i.G.) daher aufgerufen, Vorschläge für förderfähige Vorhaben in Berlin einzureichen.Erwerb von GeschäftsanteilenHaushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bzw. innerhalb der Einkommensgrenzen für einen WBS, die Wohnraum bei einer Genossenschaft in Berlin beziehen möchten, können ebenfalls gefördert werden. Die Förderung wird gewährt für den Erwerb von Geschäftsanteilen oder die Zahlung projektbezogener Beteiligungen, die Voraussetzung zum Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung sind.Für alle drei Förderbausteine stehen für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 25,6 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Mittel i.H.v. insgesamt 25 Millionen Euro, die ab 2022 in Tranchen ausgezahlt werden können. Maximal die Hälfte der Mittel kann für die Förderung von Bestandserwerben genutzt werden.
Eckpunkte der Genossenschaftsförderung
Förderung des Neubaus(nur i.V.m. Förderung gemäß WFB 2019):
Förderung des Bestandserwerbs:
Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen:
VerfahrenAnträge auf Förderung sind frühzeitig (beim Neubau vor Baubeginn) bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu stellen. Ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium beurteilt die Vorhaben auf ihre Förderfähigkeit und gibt Empfehlungen ab. Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese danach dem Bewilligungsausschuss zur Entscheidung vorlegt.Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden. Zur Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen können Anträge direkt bei der IBB gestellt werden. Aktuell
Pressemeldung vom 11.09.2018
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Dirk Böttcher IV A 2 – Wohnungspolitik, Fachaufsicht IBB Tel.: 030 90139-4760 E-Mail: dirk.boettcher@senstadt.berlin.de Programmleitstelle André Moschke Tel.: 030 90139-4767 E-Mail: wohnungsbaufoerderung@senstadt.berlin.de DownloadVerwaltungsvorschriften
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