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WohnungsneubauWohnungsneubauförderung![]() Foto: © Jakob Kamender - Fotolia.com
Soziale WohnraumförderungWie in vielen deutschen Großstädten fehlt es auch in Berlin an bezahlbaren Mietwohnungen, insbesondere für Haushalte mit geringerem Einkommen. Daher stehen diese Haushalte, die sich am Markt nur schwer allein mit Wohnraum versorgen können, beim geförderten Wohnungsneubau besonders im Fokus. Die 2014 im Land Berlin wieder eingeführte Wohnungsneubauförderung ist das zentrale Instrument, um sicherzustellen, dass bei steigenden Neubauzahlen auch ein ausreichender Anteil von Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen entsteht. Angesichts der wachsenden Bevölkerung und des großen Bedarfs an leistbaren Mietwohnungen wurde das Programmvolumen seitdem schrittweise erhöht. Bisher konnte so die Entstehung von rd. 15.600 mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gefördert werden. Ab dem Programmjahr 2021 sollen jährlich 5.000 Wohnungen eine Neubauförderung erhalten. Dafür muss das Land Berlin Haushaltsmittel von jährlich rund 500 Mio. EURO zur Verfügung stellen. Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019)Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen regeln Grundlagen und Abläufe des Förderverfahrens der Wohnungsneubauförderung.
Eckwerte WFB 2019
FördermittelÖffentliches Baudarlehen:
Einmalige Zuschüsse für
Bindungsdauer / Förderzeitraum
Geförderte Wohnflächen bis zu
FördermodelleIm Rahmen der WFB 2019 stehen zwei Fördermodelle zur Auswahl. Fördermodell 2 kann in der Regel nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 30 % der Wohnungen des gesamten Vorhabens im Rahmen des Fördermodells 1 gefördert werden. Der Anteil der nach Fördermodell 2 geförderten Wohnungen soll insgesamt 20 % nicht überschreiten. Fördermodell 1:Baudarlehen abhängig vom Bodenwert
Verzicht auf 25 % des ausgezahlten Baudarlehens bereits nach mittlerer Bezugsfertigkeit Miethöhe und Wohnberechtigung:
Fördermodell 2:Baudarlehen abhängig vom Bodenwert
KEIN Teilverzicht des Baudarlehens im Modell 2 Miethöhe und Wohnberechtigung:
AntragsverfahrenAnträge zur Programmaufnahme sind frühzeitig vor Baubeginn bei der Programmleitstelle zu stellen. Die Anträge sollen das Bauvorhaben hinreichend beschreiben und Angaben enthalten zur Belegenheit, Anzahl der geförderten und frei finanzierten Wohnungen sowie Gewerbeeinheiten, zum Wohnungsschlüssel, zur Visualisierung des Bauvorhabens und ggf. zum Abschluss städtebaulicher Verträge. Pressemitteilungen
5.800 mietpreis- und belegungsgebundene Neubauwohnungen für Berlin
Berlin weitet Wohnungsneubauförderung aus Senatorin Lompscher stellt Jahresbericht zur sozialen Wohnraumförderung vor Sozialer Wohnungsneubau nimmt zu – Berlin fördert 2018 über 3.500 Wohnungen Download
Detaillierte Informationen zu den Förderbestimmungen finden Sie in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2019 -WFB 2019-
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IV A 2 Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Programmleitstelle Frau Weeger Tel.: 030 90139-4763 Herr Moschke Tel.: 030 90139-4767 E-Mail: wohnungsbaufoerderung@senstadt.berlin.de |